Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Auftrag am 05.10.2012 bestätigt und angenommen. Es ging darum, einer Firma eine neue, moderne Website zu erstellen.
Die Firma ist jedoch -unbegründet- unzufrieden, da Kleinigkeiten (!) wie Bilder und manche Texte noch nicht wie erwünscht eingebracht worden sind. Allerdings ist der Kunde dafür verantwortlich, mir Texte von seinen Produkten zu schicken.
Kaufmännisch erhielt der Kunde ein schriftliches Angebot, bestätigte dieses und erhielt von mir eine Auftragsbestätigung. Dort wurden die Ziele, die Zielgruppe, Rohdaten (ich bekommen Texte vom Kunden usw.) festgelegt. Zu einem Stundensatz von 35 Euro wurde der Preis ebenfalls festgelegt. Ich habe bereits überstanden gemacht.
Eine Teilzahlung von 400 Euro inkl. Webhosting wurde vereinbart und ausgezahlt. Darf der Kunde nun tatsächlich das Geld zurückverlagen und meine erbrachte Arbeit nicht auszahlen??
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Kunde will nachträglich zurücktreten (Webdesign)
2. November 2012
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Frage vom 2. November 2012 | 10:40
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Kunde will nachträglich zurücktreten (Webdesign)
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 2. November 2012 | 10:56
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
Bei einem Werkvertrag kann der Auftraggeber kündigen; bis dahin geleistete Arbeit ist allerdings zu vergüten, §649 BGB
.
Will der Auftraggeber Mängel behaupten, die ihn zur Minderung (im Extremfall auf Null) berechtigen, wird er die im Zweifel beweisen müssen.
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#2
Antwort vom 2. November 2012 | 12:44
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Davon ab ist es gängige Praxis, dass der Kunde die Inhalte liefert, daher ist eine solche Klausel im vertrag auch vollkommen normal. Wenn er die Inhalte nicht liefert, wird er wenig Chancen haben, deswegen überhaupt eine Minderung geltend zu machen.
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