Ich habe aus Versehen einen Mietvertrag mit gegenseitigen Kündigungsverzicht von 3 Jahren unterschrieben (war mir so nicht bewußt, da ich derzeit psychisch nicht so stabil bin habe ich mich überrumpeln lassen). Wollte das gleich am nächsten Tag mit dem Vermieter klären (dachte sind ja auch nur Menschen), aber es war keine Einigung zu erzielen. Auf Nachmietersuche wollte er sich nicht einlassen, nur gegen Abschlagszahlung von 1 Jahr Mietwert wäre er mit Aufhebung einverstanden gewesen. Ist das nicht Wucher? Muß er Nachmieter akzeptieren? Oder doch zum Anwalt? Mietobjekt wurde nicht übergeben. Habe auch noch nichts gezahlt.
Kündigungsverzicht
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Ich frage mich immer, warum die Leute Verträge unterschreiben, die sie nicht richtig gelesen haben. Meine 23 Seiten Mietvertrag habe ich mir auch durchgelesen...
Jedenfalls kann ein beiderseitiger Kündigungsverzicht zulässig sein. Da beide Seiten im Mietvertrag auf ihr Kündigungsrecht verzichtet haben, sehe ich keine Gründe für eine Unwirksamkeit der Klausel.
Ihnen bleibt daher wohl nur übrig weitere Einigungsversuche zu unternehmen, oder die Wohnung für 3 Jahre zu bewohnen.
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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"
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--- editiert vom Admin
Tja meine Vermietung hielt nichts von Formularmietverträgen, und so wurde alles, auch die Hausordnung in den Vertrag gepackt
--- editiert vom Admin
Mein Firma hat kurzfristig entschieden die Verwaltung zu zentralisieren (das wäre dann 600km weit weg), daher ist absehbar, dass ich die 3 Jahre nicht einhalten kann. Und wenn sich der Vermieter jetzt schon so sträubt, ist das ja in einem halben Jahr auch nicht besser...
Drum dachte ich man kann sich einigen, bevor irgendein Schaden entsteht...
an Scalar2: warst Du noch nie in einer Notlage, in der Du emotional nicht auf der Höhe warst? Dann herzlichen Glückwunsch! Unter normalen Umständen bin auch ich so intelligent zu prüfen was ich unterschreibe...
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