Hallo miteinander,
ich habe vor am 31.10.2017 mein Arbeitsverhältnis auf 31.12.2017 zu kündigen.
Das tarifliche Weihnachtsgeld wird am 30.11.2017 ausgezahlt.
Ich komme mit folgender IG-Metall BW Klausel nich ganz klar bzgl. Sonderzahlungen:
§ 2
Sonderzahlungen
2.1 Beschäftigte, die jeweils am Auszahlungstag in einem Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen 6 Monate angehört haben, haben je nach Kalenderjahr einen Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen.
Ausgenommen sind die Beschäftigten, die zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben.
-> Verstehe ich das richtig, dass ich NICHT gekündigt haben darf um das Weihnachtsgeld zu erhalten? Sondern erst nach dem Auszahlungstag 30.11.2017?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Grüße AG_1979
Kündigungstermin und Weihnachtsgeldanspruch IG Metall
20. September 2017
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Frage vom 20. September 2017 | 11:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungstermin und Weihnachtsgeldanspruch IG Metall
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#1
Antwort vom 20. September 2017 | 11:52
Von
Status: Weiser (17450 Beiträge, 6492x hilfreich)
... du verstehst korrekt.
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 12:54
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Ja,
hat mich auch schon mal eine Stange Geld gekostet.....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 00:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 10x hilfreich)
Und wie sieht es aus wenn man vor dem 30.11 vom Betrieb die Kündigung erhält.
Also beispielsweise zum 15.11 erhält man zum 31.12 die Kündigung.
#4
Antwort vom 14. Oktober 2017 | 00:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Es gibt keinen Tarifvertrag, in dem steht, dass bei Kündigung durch den Arbeitgeber die Sonderzahlung entfällt.
-- Editiert von altona01 am 14.10.2017 00:44
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