Kündigungsrecht nach § 489 (10-jahresfrist)

1. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
timebender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsrecht nach § 489 (10-jahresfrist)

Hallo Freunde des Rechts :) ,

ist die Anwendung des § 489, Abs.1/2. nach Euren Erfahrungen eine Sache der Auslegung, ob sich die 10-jahresfrist auf den Termin der Einreichung der Kündigung oder den 6 Monate später liegenden (angestrebten) Ablösetermin bezieht?
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben, da ich mit dem juristischen Sprachstil nicht vertraut bin. :sweat:
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

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-- Editiert am 01.01.2011 12:46

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo timebender,

solche Fristen beziehen sich immer auf das jeweilige Geschäft. Wann gekündigt wird/wurde, hat damit direkt nichts zu tun. Es könnte sogar schon sofort nach Vertragsschluß gekündigt werden.

Konkret:
X Zeitpunkt des vollständigen Empfangs des Darlehens
Y frühester Kündigungszeitpunkt
Z spätester Termin zur Kündigung zum Termin Y

Y = X + 10 Jahre
Z = Y - 0,5 Jahre
Ergo: Z = X + 9,5 Jahre

quote:
Ich hoffe, mich verständlich ausgedrückt zu haben, da ich mit dem juristischen Sprachstil nicht vertraut bin.
Um welches Gesetz es geht, hättest du schon dazu schreiben können (BGB).
:wipp:

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timebender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,
zunächst herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

so sehe ich es allerdings auch. Aber widerspricht es nicht den Ausführungen des Herrn RA Fietkau (siehe Link, Antwort an einen Fragesteller - 4. Absatz)?

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=58359&

Das hat mich dann doch verunsichert.

Achja: Der §489 verbirgt sich im BGB, Allgemeiner Teil, Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse, Titel 3, Untertitel 1 Darlehensvertrag, Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften:
Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers.

Oder verstehe ich da etwas falsch? :???:

Mfg
Andreas




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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo timebender,

eigentlich bleibe ich immer noch bei meiner ersten Meinung, obwohl mich die Antwort des Anwalts auch ein bisschen verunsichert.

Bei anderen Geschäften mit Zeitbindung (Telefonanschluß, Stromversorgung, Zeitungsabo, befristeter Mietvertrag, befristeter Arbeitsvertrag etc.) ist es zumindest so wie ich schrieb. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in diesem speziellen Fall anders sein soll.

Vielleicht antwortet ja noch ein weiterer User dazu(?)

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
timebender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

da lasse ich mich mal überraschen. Ich bin nämlich auch ganz der gleichen Meinung, eben auch im Hinblick auf die von Dir benannten Beispiele.
Aber wir kennen ja die Banken und Versicherungen. Die bringen es schon immer gut fertig, alles nach ihrem Gusto zurecht zu biegen.

:devil:

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Hier geht es doch um ein besonderes Kündigungsrecht. Im Vertrag ist das nicht geregelt, d.h. nach 10 Jahren hat man erst das Recht mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen.

Kündigungsrecht nach 10 Jahren - nicht Kündigungsrecht zum 10-jährigen Bestehen des Vertrages.

Gruß
Mic

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
timebender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das habe ich befürchtet.


Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

was hast du befürchtet ?

Gruß
Mic

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
timebender
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

nun, dass es eben so ausgelegt werden wird. Man könnte ja auch anders argumentieren, aber was soll's. Ich probiere es. Wenn es nicht funzt, dann dauert es halt 6 Monate länger.

Ciao und danke
Andreas

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