Ein Kreditkartenunternehmen hat folgenden Passus in den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
"Kündigung/Kündigungsrecht der Bank
Die Bank kann die Kreditvereinbarung kündigen, wenn der Karteninhaber mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise (...) in Verzug ist und die Bank dem Karteninhaber erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange."
Verstehe ich das richtig? Die Bank muss dem Karteninhaber eine zweiwöchige Frist zur Zahlung der (vollständigen) rückständigen Teilzahlung setzen. Erst bei Nichtzahlung kann die Bank die gesamte Restschuld verlangen?
Kündigungsrecht einer Kreditvereinbarung/Kreditkarte - Fristen
11. Dezember 2015
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Frage vom 11. Dezember 2015 | 14:10
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Kündigungsrecht einer Kreditvereinbarung/Kreditkarte - Fristen
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2015 | 17:59
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Niemand?
#2
Antwort vom 30. April 2016 | 10:02
Von
Status: Praktikant (502 Beiträge, 179x hilfreich)
Ich glaub hier wird dir deswegen keiner antworten, weil das hier keine Rechtsberatung ist, da musst du dich schon selbst bemühen.
Ganz allgemein gesagt, kann ich dir höchstens sagen, dass es dabei auf die ART des Kredits ankommt, ich weiss nicht, was für einen du hast, allerdings stimmt das mit den zwei Wochen nur bedingt
Es müssen meist mind. zwei aufeinanderfolgende Zahlungen im Rückstand sein, außerdem muss der Rückstand 2,5 % bzw. resp. 10 % erreichen usw usf...
Allerdings ohne Gewähr, du solltest da einen Anwalt fragen, wahrscheinlich darf die Bank das nicht, aber mehr kann man dazu nicht sagen.
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