Kündigungsrecht Bankdarlehen bei Wohnungsverkauf

26. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
AK_1980
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigungsrecht Bankdarlehen bei Wohnungsverkauf

Hallo zusammen!

Hat man als Bankkunde das Recht, ein Darlehen, das auf eine bestimmte Wohnung bezogen ist, vorzeitig zu kündigen, wenn man die Wohnung verkauft?
Ist die Bank verpflichtet, wenn der Kaufpreis direkt an sie gezahlt wird, die Zustimmung zur Veräußerung sowie zur Löschung der Grundschuld zu erteilen?

Danke und Gruß!

AK_1980

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12 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Soweit ich weiß, kann man jeden Kredit vorzeitig kündigen. Je nach Vertrag fällt dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Sind sämtliche Forderungen einer Bank, die durch die Gurndschuld gesichert sind beglichen, ist sie verpflichtet die Löschungsbewilligung abzugeben. Im Übrigen bräuchte man grundsätzlich die Zustimmung der Grundpfandgläubiger für die Veräußerung von Grundbesitz nicht. Es ist dann eher eine Frage zwischen Käufer und Verkäufer, ob man das Eigentum lastenfrei überträgt oder nicht. Wünscht der Käufer ein lastenfreie Übertragung, hat es die Bank indirekt in der Hand, den Verkauf zu vereiteln, weil dann der Verkäufer auf die Löschungsbewilligung angewiesen ist. Daher empfiehlt es sich in jedem Fall mit der Bank vor dem Verkauf Kontakt aufzunehmen.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Die Bank kann den Kauf der Wohnung nicht verbieten, jedoch kann sie - so nicht explizit eine Darlehensrückzahlung vor Ablauf vereinbart ist - gewaltige Gebühren für die vorzeitige Rückzahlung verlangen. Sicher ist, dass die Bank bei Verkauf der Wohnung unter obigen Bedinungen das Darlehen sofort fällig stellen wird.

Sollten Sie eine vorzeitige Rückzahlung im Vertrag haben, kommt nur die Vorfälligkeitsentschädigung in Ansatz, welche nach den Gebühren der jeweiligen Bank berechnet wird.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ Pawel Pikowitzsch

Daher ja auch "indirekt vereiteln". Soweit es sich nicht um irgendwelche Vermögensverschiebungen innnerhalb des Familienkreises handeln sondern um ganz normale Verkäufe wird der Käufer in der Regel darauf bestehen, dass das Eigentum lastenfrei übertragen wird. Die Bank wird aber eine Löschungsbewilligung nur dann abgeben, wenn sämtliche Verbindlichkeiten ausgeglichen werden. Reicht dazu das Geld aus dem Verkauf nicht, wird sie sich ggf. quer stellen. Hätte wahrscheinlich zur Folge, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurück tritt. Also wäre es nix mit dem Verkauf.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Er hat aber auch nicht gesagt, dass der Kaufpreis ausreichen würde, um sämtliche Verbindlichkeiten zu tilgen. Nur dann wäre es völlig egal, ob der Käufer die Immobilie lastenfrei erwerben will oder nicht.

Von daher drängte sich der Hinweis geradezu für mich auf.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AK_1980
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 10x hilfreich)

Okay, schon mal vielen Dank für die Infos und hier noch einige Eckdaten:

Der Kaufpreis würde ausreichen, um den Kredit zu tilgen.

Der Verkauf findet nicht innerhalb der Familie statt, sondern unter Fremden.

Der Verkauf soll lastenfrei erfolgen.

In dem Kreditvertrag sind keine Beträge oder Sätze für die Vorfälligkeitsentschädigung genannt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nicole Weigold
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist denn, wenn der Kaufpreis nicht ausreicht? Angenommen eine Wohnung wird zu 60% des noch bestehenden Grundschuldvolumens verkauft. (Diese 60% entsprichen allerdings den Marktpreisen.)

Kann in diesem Fall die Bank darauf bestehen, die restliche Grundschuld eingetragen zu lassen? Wenn die Grundschuld drin stehen bleibt und der eigentliche Kreditnehmer nun privatinsolvent wird, wer muß die restl. Schulden dann bezahlen?

Danke

-----------------
""

-- Editiert am 10.11.2009 07:59

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Nicole,

die Bank kann (und wird in der Regel auch) darauf bestehen, dass die Grundschuld eingetragen bleibt. Eine restliche Grundschuld gibt es gar nicht (Grundschuld nicht mit Hypothek verwechseln, schau dazu mal bei Wikipedia).

Wenn der Kredit nicht bedient wird, kann sich die Bank an den Eigentümer der Immobilie halten (egal, ob es seine Schulden sind oder nicht) und im Extremfall versteigern lassen.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Normalweise kassiert der Notar den Kaufpreis, gibt in der Bank wenn die die Löschungszustimmung geben. Dann schreibt er um.
Warum sollte eine Bank nicht zustimmen wenn man sie auf 0 stellt und ALLE Schulden bei der Bank tilgt. Genaus das ist doch deren Geschäftszweck

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo mustermann,

quote:
wenn man sie auf 0 stellt und ALLE Schulden bei der Bank tilgt
Die Frage war aber doch: "Angenommen eine Wohnung wird zu 60% des noch bestehenden Grundschuldvolumens verkauft.".
Oder meintest du den Altfall von 2007?

Ich muss mich aber korrigieren bzw. etwas anmerken: Ich hatte angenommen, dass mit "Grundschuldvolumen" die noch ausstehende Kreditsumme gemeint war. Die Fragestellerin war sich doch offensichtlich nicht bewußt, was genau eine Grundschuld ist.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Gibts nen versteckten Beitrag oder um was gehts.

Grundschuld zugunsten des Weihnachtsmann über 100 000 Euro.
Dann muss man dem Weihnachtsmann 100 000 Euro geben um die Schulden zu tilgen. Was man bereits getilgt hat wird verrechnet.

Hat man noch nen Fernseher finanziert wird der Weihnachtsmann auch das Geld erst mal wollen.

Danach gibt der Weihnachtsmann das Grundbuch frei.

Alles andere wird nur mit Zustimmung des Weihnachtsmanns gehen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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