Hallo zusammen,
Benötige euren Rat,
Ich bin 37 Jahre alt und habe am 20.03.2009 einen befristeten Arbeitsvertrag fuer 6 Monate unterschrieben. Dieser wurde Mündlich 2 x verlängert. Am 30.06.16 wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen bezüglich mehr Urlaub und mehr Gehalt.
Unter Kündigungsfristen steht im Vertrag von 2009. nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des AN gilt auch zu Gunsten des AG.
Nun will ich kuendigen. Wie ist meine Frist ? 1 Monat oder 3 Monate ?
Vg
Tobi
Kündigungsfristen nach 8 Jahren ?
7. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2018 | 18:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen nach 8 Jahren ?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 18:07
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
Du bist also länger als 8 Jahre dauert, folglich gelten 3 Monate.
#2
Antwort vom 7. Januar 2018 | 18:31
Von
Status: Weiser (17365 Beiträge, 6466x hilfreich)
Auch wenn es hinsichtlich deiner Frage nur eine Randnotiz ist, möchte ich anmerken, dass du schon länger einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Denn mündliche Verlängerung gibt es für befristete Arbeitsverträge nicht.
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