Kündigungsfristen befristeter AV

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wernfried
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen befristeter AV

Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich bin jetzt seit 19 Monaten in dem Unternehmen beschäftigt. Habe jetzt den zweiten befristeten AV. Wenn mein Arbeitgeber mir jetzt eine Kündigung ausspricht geht das nur zum Monatsende oder auch am 15. des Monats da mein Arbeitsverhältnis noch keine 2 Jahre besteht.
Danke für die Antwort.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Es kommt in erster Linie darauf an, was vertraglich zur Kündigung vereinbart ist. Ohne Regelung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis gar nicht ordentlich kündbar.
Wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart sind, dann kann in den ersten 2 Jahren mit 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats gekündigt werden.
Falls das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, dann benötigt der AG darüber hinaus einen Grund für die Kündigung, kann also nicht einfach so kündigen. Genauer gesagt kann er trotzdem kündigen, der AN müsste sich dann jedoch per Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zur Wehr setzen.

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#2
 Von 
Wernfried
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Es sind gesetzliche Kündigungsfristen lt. AV vereinbart. Meine Frage ist eigentlich, kann mich der Arbeitgeber nur zum Monatsende kündigen oder auch am 15. desMonats?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)
Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Befristeter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.

Was muss genau im Arbeitsvertrag stehen, damit er ordentlich gekündigt werden kann? Reicht es aus wenn da steht: "Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen". Bedeutet das schon, dass es somit einzelvertraglich geregelt ist wie in § 15 Abs.3 TzBfG erwähnt?

->
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, das reicht nach Ansicht der Arbeitsgerichte voellig aus.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Befristeter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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