Kündigungsfristen - in der Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag heraus kommen??

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigungsfristen - in der Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag heraus kommen??

Wir haben einem Mietvertrag, in welchem genaue Kündigungsfristen festgelegt sind und welcher von uns im Jahr 2000 eingegangen wurde. Der Vertrag besagt, dass nach 8 Jahren Mietdauer eine Kündigungsfrist von 12 Monaten eingehalten werden muss. Ist dass noch Rechtens und haben wir überhaupt eien Chance bei evtl. Kündigungsabsichten in der normalen Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag heraus zu kommen??

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... 'kv' würde ich sagen: kannste vergessen. diese klauseln sind durch die neue gesetzgebung definitiv überholt - soweit das ein laie definitiv sagen kann. es gelten für alle mietverträge die 3 monate. (es seu denn, es wäre ausdrücklich ein kündigungsverzicht vereinbart).
:grins:




-- Editiert von blaubär49 am 06.01.2007 11:30:05

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Dem kann ich nur zustimmen. Nach ¤573c BGB gilt fŸr Mieter eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Kündigungsverzicht ist nicht vereinbart. Wir haben so einen Universalvertrag, in welchem im Kleingedruckten die Kündigungsfristen stehen. Es gibt keinerlei Zusatzvereinbarungen.

Danke

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