Hallo,
mein Mieter hat mir am 29.12.04 seine Wohnung zum 1.3.05 gekündigt. Normalerweise müsste er aber die 3 Monatsfrist einhalten, d.h. er müsste zum 1.4.05 kündigen.
Ist die Kündigung nun unwirksam?
Oder gilt dann automatisch der nächstmögliche Termin?
Muss ich der Küdigung widersprechen?
Falls der Mieter noch einmal richtig kündigen muss, bedeuten das dass er dann erst zum 1.5.05 kündigen kann, da wir jetzt ja schon den 7.1.05 haben?
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Antworten.
HMG
Kündigungsfrist nicht eingehalten
7. Januar 2005
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Frage vom 7. Januar 2005 | 23:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nicht eingehalten
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#1
Antwort vom 8. Januar 2005 | 13:12
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 250x hilfreich)
Hi!
Die nicht fristgemäße Kündigung gilt dann automatisch für den fristgemäßen Kündigungstermin, also zum 31.3.2005.
Ein "Widerspruch" Ihrerseits hat allerdings nicht zu erfolgen, schon gar nicht können Sie die Kündigung einseitig aus der Welt schaffen.
Sie sollten dem Mieter lediglich mitteilen, daß Sie dessen Kündigung bestätigen, jedoch erst zum 31.3.2005.
Gruß
Harry!
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