Kündigungsfrist gleicher Arbeitgeber bei Vollzeit, Elternzeit, Minijob

14. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chila9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist gleicher Arbeitgeber bei Vollzeit, Elternzeit, Minijob

Ich habe 9 Jahre Vollzeit gearbeitet, dann 3 Jahre Elternzeit und dann weitere 11 Jahre Minijob beim gleichen Arbeitgeber. Für Vollzeit und auch für Minijob bestand jeweils ein Arbeitsvertrag. Nun wurde mir gekündigt, da unsere Filiale geschlossen wird. An welche Kündigungsfrist muss sich der Arbeitgeber halten ? Im Vertrag steht nur die gesetzliche Frist. Ich denke aber, daß 21 Jahre zum tragen kommen - oder gilt das nicht als durchgehende Arbeitszeit ? Freue mich über eine Antwort.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Doch, das sollte eine durchgehende Betriebszugehörigkeit bedeuten mit entsprechend langer Kündigungsfrist. Auch wenn die Filiale geschlossen wird, hat der Arbeitgeber die Kündigungsfristen einzuhalten.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.376 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen