Kündigungsfrist geringfügige Beschäftigung

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
towanda2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist geringfügige Beschäftigung

Hallo,

ich habe einen Minijob. Mein Arbeitsvertrag begann 01.08.2008 und endete zum 30.06.2009. Aber ich habe weitergearbeitet. Jetzt höre ich, dass ich evtl. nicht mehr weiterbeschäftigt werden soll. Müssen die eine Kündigungsfrist einhalten? Wie lang ist die Kündigungsfrist?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es gilt die ganz normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB , wie auch für Vollzeitarbeitsverhältnisse, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Es ist also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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#2
 Von 
towanda2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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