Hallo,
ich habe einen Minijob. Mein Arbeitsvertrag begann 01.08.2008 und endete zum 30.06.2009. Aber ich habe weitergearbeitet. Jetzt höre ich, dass ich evtl. nicht mehr weiterbeschäftigt werden soll. Müssen die eine Kündigungsfrist einhalten? Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Kündigungsfrist geringfügige Beschäftigung
7. Januar 2010
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Frage vom 7. Januar 2010 | 09:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist geringfügige Beschäftigung
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#1
Antwort vom 7. Januar 2010 | 11:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es gilt die ganz normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB
, wie auch für Vollzeitarbeitsverhältnisse, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Es ist also eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende einzuhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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#2
Antwort vom 7. Januar 2010 | 11:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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