Hallo,
diese Frage beschäftigt sich mit der Kündigungsfrist in einem Verein.
Ich bin Mitglied in einem Verein. Dieser verfügt über Landes und Kreisverbände. Beim Eintritt war noch kein Kreisverband in meiner Umgebung gegründet, aus diesem Grund bin ich in den Landesverband eingetreten (zumindest nach meinem Verständnis). Nach Gründung des Kreisverbands wurde ich dem Kreisverband "zugeordnet".
Ich möchte nun aus diesem Verein austreten. Die Kündigungsfrist im Landesverband beträgt 6 Wochen zum Jahresende hin. Die Satzung des Kreisverbands besagt hingegen, dass die Kündigung jederzeit möglich ist.
Welche Satzung gilt? Kann ich jederzeit kündigen oder ist nur mit 6-wöchiger Frist?
Vielen Dank und viele Grüße
Kündigungsfrist Vereinsrecht - Welche Frist gilt? Landesverbandsatzung oder Kreisverband Satzung
21. Dezember 2015
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Frage vom 21. Dezember 2015 | 09:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Vereinsrecht - Welche Frist gilt? Landesverbandsatzung oder Kreisverband Satzung
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2015 | 17:34
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Entscheidend die Satzung des Vereins bei dem die Mitgliedschaft besteht. Kann hier niemand erraten.
An welchen Verein werden denn Beiträge gezahlt ?
Und jetzt?
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