Kündigungsfrist Vereinsrecht - Welche Frist gilt? Landesverbandsatzung oder Kreisverband Satzung

21. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Narten44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Vereinsrecht - Welche Frist gilt? Landesverbandsatzung oder Kreisverband Satzung

Hallo,

diese Frage beschäftigt sich mit der Kündigungsfrist in einem Verein.

Ich bin Mitglied in einem Verein. Dieser verfügt über Landes und Kreisverbände. Beim Eintritt war noch kein Kreisverband in meiner Umgebung gegründet, aus diesem Grund bin ich in den Landesverband eingetreten (zumindest nach meinem Verständnis). Nach Gründung des Kreisverbands wurde ich dem Kreisverband "zugeordnet".

Ich möchte nun aus diesem Verein austreten. Die Kündigungsfrist im Landesverband beträgt 6 Wochen zum Jahresende hin. Die Satzung des Kreisverbands besagt hingegen, dass die Kündigung jederzeit möglich ist.

Welche Satzung gilt? Kann ich jederzeit kündigen oder ist nur mit 6-wöchiger Frist?

Vielen Dank und viele Grüße

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Entscheidend die Satzung des Vereins bei dem die Mitgliedschaft besteht. Kann hier niemand erraten.
An welchen Verein werden denn Beiträge gezahlt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen