Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mal eine auslegungstechnische Frage zur Formulierung der Kündigungsfrist.
Im Vertrag steht :
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfristen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kann man aus dieser Formulierung zwangsläufig daraus schließen, dass die verlängerten Kündigungsfristen grundsätzlich für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer gelten?
Im separaten Paragraph zur Probezeit steht nämlich ".... beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen. .."
Diese Eindeutigkeit (beiderseits )fehlt mir in der Kündigungsformulierung, aber vielleicht ist das standardmäßig so. Habe bisher nur einen Vertrag unterschrieben .
Danke für eure Meinungen im Voraus.
LG
Kündigungsfrist - Formulierung im Vertrag
28. September 2015
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Frage vom 28. September 2015 | 08:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist - Formulierung im Vertrag
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#1
Antwort vom 28. September 2015 | 08:50
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Da steht eindeutig nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Damit verlängert sich die Frist nur für den AG, nicht für den AN.
#2
Antwort vom 28. September 2015 | 08:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Hiphappy,
Danke für die schnelle Antwort.
Vor lauter Grübeln bin ich auf die einfachste Auslegung nicht gekommen.
Und jetzt?
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