Hallo,
unser Vermieter hat uns am 10.12.2017 wegen Eigenbedarf zum 31.03.2018 gekündigt.
Das sind ja Dreieinhalb Monate. Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden?
Kündigung zwecks Eigenbedarf. Wieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen?
7. Januar 2018
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Frage vom 7. Januar 2018 | 12:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zwecks Eigenbedarf. Wieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 13:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDas sind ja Dreieinhalb Monate. Können wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden? :
Nö, man könnte zum 30.04 (bei Eingang des Schreibens bis 3 Werktag im Februar die Kündigung aussprechen, was jedoch nichts bringt.
#2
Antwort vom 7. Januar 2018 | 13:30
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatKönnen wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden? :
Nur wenn der Vermieter einverstanden ist.
Zitatunser Vermieter hat uns am 10.12.2017 wegen Eigenbedarf zum 31.03.2018 gekündigt. :
Das sind ja Dreieinhalb Monate.
Nein. 3 Monate. Denn bei Zugang der Kündigung nach dem 3. Werktag beginnt die Kündigungsfrist erst mit dem folgenden Monat.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2018 | 18:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
ZitatWieviel Monate vorher darf der Vermieter kündigen? :
Solange er mag. Die gesetzlichen Fristen stellen nur die Mindestfrist dar.
ZitatKönnen wir auch schon zum 15.03.2018 das Mietverhältniss beenden? :
Das Mietverhältnis kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt durch Aufhebungsvertrag beendet werden, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
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