Kündigung zurückziehen noch möglich?

9. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb432004-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung zurückziehen noch möglich?

Hallo!
Ich brauche dringend Rat.
Ich habe unsere derzeitige Wohnung Fristgerecht gekündigt zum 31.1.16
Eine neue Bleibe habe ich in einer anderen Stadt gefunden. Zum Umzug wurde mir aus gesundheitlichen Gründen geraten.
Die neue Wohnung wurde mit einen Vorvertrag für mich freigehalten und diese Woche am 5.1.16 habe ich den neuen Mietvertrag unterschrieben.
Die neue Wohnung habe ich schon vor den Vorvertrag besichtigt und darmals als gut gefunden. Jetzt ist es aber so das ich Bedenken habe da in der neuen Wohnung ein Gaserhitzer ist, den ich vorhher schon gesehen habe, aber mir nicht gesagt wurde das dort Schalter zu bedienen sind und ich dachte das alles normal abläuft. Habe noch nie damit zu tun gehabt.
Durch meine Zwangs und Angststörung ist es mir nicht wirklich möglich einzuziehen ohne an den Tod und extremen Ängsten zu denken. Das war mir vorhher nicht so bewusst gewesen...

Ist es möglich das neue Mietverhältnis mit einer außerodentlichen Kündigung fristlos zu kündigen und in der alten Wohnung zu bleiben wenn man beiden Vermietern meine Situationen erklärt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Juristisch: nein. Wenn die Vermieter Dir entgegen kommen: Glück gehabt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ist es möglich das neue Mietverhältnis mit einer außerodentlichen Kündigung fristlos zu kündigen
Nein, wegen Meinungsänderung oder anderen persönlichen Gründen ist keine außerordentliche Kündigung möglich. Das neue Mietverhältnis kann nur fristgerecht gekündigt werden

Die bereits erfolgte Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses kann nur mit Einverständnis des Vermieters aus der Welt geschaffen werden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb432004-99):
Ist es möglich das neue Mietverhältnis mit einer außerodentlichen Kündigung fristlos zu kündigen und in der alten Wohnung zu bleiben wenn man beiden Vermietern meine Situationen erklärt?


Fristlose Kündigung der neuen Wohnung vor Mietbeginn? Mit welchem Grund?

Wie man Geräte, z. B. Gaserhitzer, bedienen muß kann man lernen.

Der "alte" Vermieter kann Dich weiter Wohnen lassen, wenn er denn will und es noch keinen neuen Mieter gibt.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb432004-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe gelesen das in besonderen Fällen eine fristlose Kündigung machbar ist.
Wär es Möglich meine Zwangsstörungen und eben die Angst als Ausreichenden Grund zu nennen wenn ich ein schreiben von meinen Arzt vorlege?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb432004-99):
Ich habe gelesen das in besonderen Fällen eine fristlose Kündigung machbar ist.
Wär es Möglich meine Zwangsstörungen und eben die Angst als Ausreichenden Grund zu nennen wenn ich ein schreiben von meinen Arzt vorlege?


In besonderen Fällen die der Vermieter zu verschulden hat.

Was kann der Vermieter für Deine Zwangsstörungen? Nichts!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Zum Umzug wurde mir aus gesundheitlichen Gründen geraten.

Ist es möglich das..und in der alten Wohnung zu bleiben

Melde das mal dem Papst, es scheint sich ja um eine Wunderheilung zu handeln.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb432004-99
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist toll das es auch hier Kindergartenkinder gibt!
Echt traurig wenn man um Rat fragt und dann so super Antworten bekommt werner_r.
Daumen Hoch!

-- Editiert von fb432004-99 am 09.01.2016 16:53

1x Hilfreiche Antwort

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