Hallo,
haben am 13.09.07 per Einschreiben unsere Wohnung zum 15.12.07 gekündigt.
Vom Vermieter kam dazu keine Reaktion, außer, dass er uns ein Mal potentielle Nachmieter geschickt hat, die uns gegenüber auch sagten, dass lt. Aussage des Vermieters die Wohnung zum 16.12. frei wäre.
So, nun rufe ich den Mann heute an um den Übergabetermin auszumachen, da sagt er mir, dass die Kündigung ja wohl nur zum Ende des Monats möglich wäre.
Gut, habe hier etwas gelesen und bin auch fündig geworden, dass Wohnungskündigungen wohl nur zum Ende des Monats möglich wären.
Aber - hätte unser Vermieter uns das nicht etwas eher mitteilen müssen?
Wir hatten die hälftige Miete für Dezember überwiesen, dazu kam auch keine Reaktion von ihm, von daher sind wir davon ausgegangen, dass die Kündigung so in Ordnung wäre.
Immerhin sind wir auch Mitte des Monats eingezogen, warum können wir dann nicht auch zur Mitte des Monats kündigen?
Wenn unser Vermieter bis heute nicht gegen die Kündigung "Einspruch" erhoben hat - gilt die dann so als "genehmigt"?
Kann mir dazu jemand was sagen?
Danke schön
Kündigung zum 15. des Monats?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
warum können wir dann nicht auch zur Mitte des Monats kündigen?
Weil es gesetzlich so geregelt ist.
Wenn unser Vermieter bis heute nicht gegen die Kündigung Einspruch erhoben hat - gilt die dann so als genehmigt?
Nein. Ein VM muß eine Kündigung nicht bestätigen.
Eine Kündigung mit falscher Frist wandelt sich automatisch in eine zum richtigen Zeitpunkt um.
Alles andere wäre eine einvernehmliche Vertragsaufhebung, zu der der VM aber nicht verpflichtet ist.
Gut und schön, aber:
Wenn er uns einen potentiellen Nachmieter schickt, dem sagt, dass die Wohnung zum 16.12. frei wäre, gilt das dann im Grunde nicht schon als einvernehmliche Vertragsaufhebung?
Dass die die Wohnung nun nicht nehmen wollten hin oder her, für mich sieht das dann aber so aus, als wäre er mit der Kündigung zum 15.12. einverstanden.
Oder hätte er uns das schriftlich mitteilen müssen?
LG
Sibse
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Wenn sich ein Interessent für den 16. meldet, wird er den natürlich nicht vertreiben.
Aber allein aus seiner Bereitschaft, die Wohnung bereits ab 16. wieder zu vermieten, wenn sich dazu die Möglichkeit ergeben sollte, könnt Ihr für Euch kein Recht herleiten.
*seufz*
Danke für die Antwort
Sie sollten darauf achten, ob im Dezember noch ein Mieter einzieht. Erhaltene Dezembermieten vom Nachmieter müsste der Vermieter mit Ihrem Mietzins verrechnen.
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