Hallo zusammen,
Laut Arbeitsvertrag Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende, Kündigung wurde vom Arbeitnehmer am 20.11.17 beim Arbeitgeber abgegeben, jetzt sagt der Arbeitgeber dies sei 1 Tag zu spät, er hätte diese am 19.11.17 bereits erhalten müssen, dies ist jedoch ein Sonntag gewesen.
Zudem wurde dem Arbeitnehmer aufgrund der angegebenen Kündigung zudem kein Weihnachtsgeld gezahlt, restliche Belegschaft hat Weihnachtsgeld erhalten.
Wie ist eure Meinung?
Gruß
Kündigung zu spät eingereicht.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitater hätte diese am 19.11.17 bereits erhalten müssen, dies ist jedoch ein Sonntag gewesen. :
Stimmt, daher hätte die Kündigung auch am Samstag, den 18.11.2017, bzw Freitag den 17.11.2017 den Arbeitgeber erreichen müssen, falls er Samstags nicht geöffnet hat.
ZitatZudem wurde dem Arbeitnehmer aufgrund der angegebenen Kündigung zudem kein Weihnachtsgeld gezahlt, restliche Belegschaft hat Weihnachtsgeld erhalten. :
Was steht denn im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, oder der Betriebsvereinbarung zum Weihnachtsgeld?
Das ein einzelner Arbeitnehmer, ohne sachliche Begründung, kein Weihnachtsgeld erhält ist "in der Regel" nicht zulässig
Zitat:jetzt sagt der Arbeitgeber dies sei 1 Tag zu spät, er hätte diese am 19.11.17 bereits erhalten müssen, dies ist jedoch ein Sonntag gewesen.
Was hat den AN gehindert, die Kündigung früher abzugeben? Der 20.11. ist jedenfalls zu spät gewesen.
Der § 193 BGB ist nicht anwendbar, da es sich um einen Fristbeginn und nicht um ein Fristende handelt.
Zitat:Zudem wurde dem Arbeitnehmer aufgrund der angegebenen Kündigung zudem kein Weihnachtsgeld gezahlt, restliche Belegschaft hat Weihnachtsgeld erhalten.
Wenn ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis Voraussetzung für die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist, dann besteht kein Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
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ZitatWenn ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis Voraussetzung für die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist, dann besteht kein Anspruch auf das Weihnachtsgeld. :
Ich möchte behaupten, für dieses Jahr schon.
Die Kündigung war ja unwirksam.
Eigentlich sollte klar sein, dass solche Fristen die Untergrenze darstellen, das Minimum (ich verstehe sowie so nicht das Bestreben etlicher Leute, solche Sachen auf den letzten Drücker machen zu wollen wie beim Einkauf von Weihnachtsgeschenken).
Die Kündigung als solche, also als (deine) einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung hat Bestand - bloß nicht zu dem gedachten Termin. Folglich befindest du dich nicht länger in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis - folglich kein Weihnachtsgeld, wenn das die Bedingung ist.
Dass der AG da so genau ist - dein Pech. Eigentlich solltest du ihn um einen Aufhebungsvertrag zum Wunschtermin bitten, sonst hast du eine ziemlich hässliche Hängepartie bis zum Ende des nächsten Quartals.
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