Kündigung-wie richtig formulieren?

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung-wie richtig formulieren?

Guten Abend!

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. Da ich meinen Arbeitsplatz wechsel, muß ich eine Kündigung schreiben. Wie formuliere ich sie richtig, wenn ich am 31.10. meinen letzten Arbeitstag haben will?
Hiermit kündige ich am ??? zum ????!
Heißt Kündigungsfrist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 4 Wochen??

Ich danke schon mal für die Antworten!

Yvonne

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 5 Jahren haben Sie eine gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat.
Dann sollten Sie bis zum 30.09. Ihre Kündigung zum 31.10 mitteilen, am besten schriftlich per Einschreiben oder unter Zeugen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Leider weiß ich jetzt immer noch nicht: Muß es heißen:
Hiermit kündige ich fristgemäß zum 30.09. oder fristgemäß zum 31.10.????

Vielleicht kann mir da noch jemand helfen.

Danke Yvonne

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Yvonne,

du kündigst nicht zum 30.09. - da fängt die Kündigungsfrist quasi erst an, sondern zum 31.10.d.J. Am 30.09.04 zeigst du nur deinem AG an, dass du deinen Arbeitsplatz innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist freigibst.

Schreib - wie hamburgerin auch schon vorschlug -:

Arbeitsvertrag vom......
Kündigung


Sehr geehrte/r Herr/Frau X,

hiermit kündige ich das o.a. Arbeitsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Frist zum 31.10.2004.
.......

Du kannst in dem Schreiben auch schon auf die Herausgabe deiner Papiere ansprechen, auf Resturlaub hinweisen und um Erteilung eines Zeugnisses bitten.

Wenn du ein pos. Arbeitsverhältnis hattest, macht es Sinn vorweg auch mit dem Boss persönlich darüber zu sprechen (schriftl. gekündigt werden muss aber), da man sich immer 2x sieht...

VLG nefertari1968

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#4
 Von 
ottoghost
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen!

Danke schön nefertari!

Genau das hab ich gesucht!
Mit meiner Chefin hab ich schon gesprochen, es ging nur noch um das Kündigungsschreiben.
Ich hab nicht vor, mich im Bösen zu trennen.

Ein schönes Wochenende

Yvonne

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Kein Problem Yvonne,

nur etwas Anderes wie bereits hamburgerin habe ich dir auch nicht geschrieben...

Dir ebenfalls ein schönes WE (hoffe du hast gut entschieden) und alles Gute!

nefertari1968

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#6
 Von 
Höllenweib
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen Bekannten, der seinen Arbeitsvertrag kündigen will. Das besondere daran ist, dass er keinen schriftlichen Vertrag hat. Wie verhält er sich. Und noch eine Zusatzfrage - Er ist Getränkefahren und ihm wurde kürzlich, die Geldbörse aus dem Fahrzeug gestohlen - AG macht ihn nun haftbar und zieht, obwohl er dagegen sprach (schlechte Sicherheitsmöglichkeiten) ihm jetzte vom monatl Lohn einen Betrag ein. Ist das Rechtens?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Höllenweib auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss die Kündigung schriftlich sein. Zur Kündigungsfrist kann man nichts sagen, da unter Umständen (zufällig je nach Branche) ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich gelten könnte. Ansonsten vielleicht die Fristen nach BGB § 622 .

Was die Haftung für das gestohlene Geld betrifft, da kann man aus der Ferne nicht beurteilen, ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde und inwieweit der Fahrer haftbar genacht werden kann. Allerdings dürfte - eigentlich - die Forderung nicht einfach vom Lohn abgezogen werden. (<- was aber mit der Haftung nichts zu tun hat und nicht heißt, dass der AG nicht berechtigt wäre Forderungen zu stellen)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Höllenweib
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo von venotis,

danke für die schnelle Antwort. Er hat was die Geldbörse angeht nicht fahrläassig geladen und schon gleich gar nicht grobfahrlässig. Als er das Fahrzeug vom Hof nahm, bemerkte er nicht dass die Beifahrertür nicht richtig geschlossen war - hier wäre eventuell Fahrlässigkeit anzumerken - keine Ahnung. Der Arbeitgeber wollte ihm ein Darlehen anbieten was er ausgeschlagen hat - u.Umständen wird ihm das auch als zusätzlich Lohn angerechtet (Fehler bei Verträgen ;-)man weiß ja nie!)Normalerweise kann der AG dieses "Schadenersatz" über eine Klage erzielen, doch aber nicht mit Lohneinbehalt. Hinzu kommt, dass der AG versichert ist - was wäre gewesen, der Fahrer hat einen Unfall oder ihm wäre übel geworden? Keine Sicherheit im Fahrzeug vorhanden, jeder kann sich bedienen......
Gibt es hier vielleicht auch Gesetzesquellen, die ich nachlesen kann?

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Es gibt keine direkten Gesetzesquellen für Arbeitnehmerhaftung.

Vielleicht ist das aufschlussreich ->

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Nochmal: Aus der Ferne kann man den Grad der Fahrlässigkeit nicht beurteilen. Im Ernstfall wird sowas vom Gericht - nach Würdigung aller Fakten - beurteilt.

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#10
 Von 
Höllenweib
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)

was soll ich jetzt sagen....

Bin ja nicht dabei gewesen, auf jeden Fall hat er seinen AG mehrmals daraufhingewiesen, das die Sicherheitsbestimmung was der Geldtransport und AUCH die Fahtzeuge angeht!!

Wie muss er sich nun verhalten, wenn er die Kündigung einreicht? Der AG wird ihn ja jetzt sicher kein Lohn mehr bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Na den Lohn fordern (am besten schriftlich) und wenn der AG nicht zahlt, klagen.

1x Hilfreiche Antwort

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