Kündigung: was müssen Arbeitgeber beachten, bevor sie kündigen?

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Kündigung, Arbeitgeber, Kündigungsgrund, Kündigungsschutzgesetz
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist.

Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen und warum er kündigt, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Grenze stellen jedoch willkürliche bzw. treuwidrige Kündigungen dar. Solche Kündigungen sind auch im Kleinbetrieb unwirksam. Als Unwirksamkeitsgründe kommen nach der Rechtsprechung etwa eine Kündigung zur Unzeit, eine diskriminierende Kündigung oder auch ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers in Betracht.

Besondere Anforderungen bei Kündigungsschutz: Greift dagegen das Kündigungsschutzgesetz, genießen Arbeitnehmer Kündigungsschutz, der Arbeitgeber braucht dann einen Kündigungsgrund und muss sich an weitere besondere Vorgaben halten. Hier empfiehlt es sich vielfach, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Es können nämlich zahlreiche Fehler passieren. Sofern der Arbeitnehmer die Kündigung dann in der weiteren Folge nicht akzeptiert und sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehrt, überprüft das Arbeitsgericht die Kündigung genau auf ihre Wirksamkeit. Wer hier z.B. formale Vorgaben nicht eingehalten oder bereits Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben selbst angegeben hat, die nicht schlüssig sind, macht sich angreifbar. 

Vorschnell Kündigung kann teuer werden: Solche Fehler führen zwar nicht unbedingt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Es schwächt aber natürlich die Position des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess, wenn die Kündigung bereits an formellen Mängeln leidet. Dadurch erhöht sich dann der Druck, sich mit dem Arbeitnehmer einigen zu müssen, um eine Niederlage vor Gereicht zu vermeiden. Das wiederum ist dann verbundenen mit der Zahlung einer hohen Abfindung, die höher ausfällt, je angreifbarer die Kündigung ist.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Aufhebungsvertrag (Arbeitsrecht) und Abgeltungsklausel - gefährlich für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht Kaufhof: Gehaltskürzungen durch Beschäftigungssicherungsvertrag?
Arbeitsrecht Air Berlin: Verhandlungen über Transfergesellschaft
Arbeitsrecht Air Berlin-Transfergesellschaft: aktuelle Entwicklung und Tipps für Mitarbeiter