Kündigung während Probezeit zum späteren Zeitpunkt

19. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
ngoot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Probezeit zum späteren Zeitpunkt

Hallo,

ich habe das folgende Situation: ich habe am 01.05 einen neuen Job angefangen mit 6 Monate Probezeit. Am 30.10 habe ich eine Kündigung "innerhalb der Probezeit zum 31.12" bekommen. Darf der Arbeitsgeber das überhaupt machen? Jetzt arbeite ich schon mehr als 6 Monate und soll eigentlich Kündigungschutz haben? Oder ist der Ausgabedatum der Kündigung entscheidend?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das ist schon ( leider ) korrekt. Der AG hätte sprichwörtlich am letzten Tag der Probezeit kündigen können und die Kündigung wäre wirksam gewesen.

Es zählt das Datum der Kündigung, nicht das Datum des letzten Arbeitstages.

Viele Grüße!

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#2
 Von 
ngoot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Noch eine Frage: gibt es für mich rechtlich noch eine Möglichkeit den Job zu behalten, da der AG schon sieht, dass die Kündigung zu rasch gemacht wurde und ein Fehler war? Wenn z.B. der AG die Kündigung zurücknimmt und wir einen Aufhebungsvertrag für einen späteren Zeitpunkt machen? Hätte die Variante für AG und für mich als Arbeitsnehmerin versteckte Gefahren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9306x hilfreich)


Eine rechtlich "erzwingbare" Möglichkeit gibt es nicht.

Der Arbeitgeber kann natürlich die Kündigung zurücknehmen, wenn er will und du weiterarbeiten möchtest.

Bei einem Aufhebungsvertrag sollte man beachten, dass Nachteile beim Arbeitslosengeld drohen, falls man nicht unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung hat.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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