Hallo,
es geht um einen Bekannten, er tritt zum 1.4. eine neue Arbeitsstelle an, wollte fristgerecht auf Ende März kündigen und bekam
1 Woche (Mitte Febr.) bevor er kündigte einen Herzinfarkt (ist soweit wieder rehabilitiert), Die Kündigung ist trotz der Erkrankung erfolgt zum 31.3. (er ist z.Z. noch krank geschrieben) - er wird aber die neue Arbeitsstelle am 3.4. beginnen, jetzt bezahlt sein derzeitiger AG keinen Lohn mehr ( für Febr. und März ) - ist dies rechtlich richtig ? muss da ein Lohnersatz von der Krankenkasse gezahlt werden?
Kündigung während Krankheit durch AN - Lohnfortzahlung ?
22. März 2017
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Frage vom 22. März 2017 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung während Krankheit durch AN - Lohnfortzahlung ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. März 2017 | 09:06
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatjetzt bezahlt sein derzeitiger AG keinen Lohn mehr ( für Febr. und März ) :
Begründung?
Zitatist dies rechtlich richtig ? :
Wenn wegen derselben Erkrankung nicht vorher schonmal Krankschreibungen erfolgten, nein.
Zitatmuss da ein Lohnersatz von der Krankenkasse gezahlt werden? :
Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Er sollte den Arbeitgeber nachweislich (per Einschreiben) anschreiben und das ausstehende Geld für Februar fordern und dasselbe nochmal Anfang April für März. Jeweils Frist eine Woche. Nach Ablauf zum Arbeitsgericht und vor Ort die Klage formulieren lassen.
Und jetzt?
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