Kündigung vorgesehen - Probearbeiten während der Überstunden

25. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tapsy21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vorgesehen - Probearbeiten während der Überstunden

Hallo!

Habe mich hier angemeldet, da ich nicht so recht weiter weiß.

Ich arbeite in einer Arztpraxis seit 2 1/2 Jahren. Dort möchte ich nun gerne kündigen. Einerseits weil ich mich dort einfach nicht wohl fühle (habe 2 Kolleginnen die mich mobben) und andererseits weil die Bezahlung weit unter dem Tarifvertrag der MFA's ist.

Jetzt habe ich vor genau 1 Woche Bewerbungen geschrieben und diese am Montag dieser Woche losgeschickt. Dazu darf ich sagen, dass ich Recht erfolgreich war :D Von 9 Bewerbungen haben sich schon 5 zurückgemeldet und 3 Bewerbungsgespräche habe ich ausgemacht. Jetzt hatte ich gestern 2 Stück, die mich beide sehr Interessieren. Das eine ist eine Kinderarztpraxis, das andere eine große Augenklinik, wo die Personalchefin mich gerne für den OP einstellen würde. Das wäre mein absoluter Traumjob, da ich schon immer im OP arbeiten wollte. Beide Praxen möchten mich gerne einstellen, möchten jedoch auch zu meiner Sicherheit das ich am Montag dort einige Stunden mitlaufe und mir alles anschaue. Beim Kinderarzt kenne ich schon alles, das ist kein Problem. Bei der Augenklinik muss ich natürlich schauen das mir so eine OP nichts ausmacht (glaube ich nicht, da ich lange beim Hautarzt gearbeitet habe und dort auch viel mit Blut, Spritzen und Aufschneiden zu tun hatte).

Nun ist jedoch das Problem das ich am Montag natürlich in meiner alten Praxis arbeiten muss. Hatte erst überlegt es mit Krankmeldung zu versuchen, dabei fühle ich mich jedoch sehr unwohl. Mein Chef und das Team wussten bis vorhin auch nichts von meinen Kündigungsplänen. Das erzählt wohl kaum einer groß vorher wenn die Stimmung auf der Arbeit eh schon schlecht ist.

Deswegen wollte ich mit offenen Karten spielen und habe meinen Chef angerufen und ihn in meine Pläne eingeweiht. Ich habe darum gebeten am Montag frei zu machen und einige meiner Überstunden zu nehmen (wovon ich sehr viele habe und die mir auch niemals ausbezahlt werden würden und das abbummeln ist bei uns sehr schwer).
Er war natürlich nicht begeistert, hat mir dann vorgeworfen das ich ihm nichts von meinen Plänen erzählt habe und das es alles sehr plötzlich kommt. Ich selbst hatte ja nicht gedacht das ich so schnell etwas neues finde.
Er hat mir nicht zugesichert das ich am Montag frei machen darf, er wollte es erst mit unserer Praxismanagerin besprechen (eine der Damen die mich mobbt) und sich dann melden....

So nun ist natürlich die Frage wie abgebrüht ich bin. Mein Vater und weiter wichtige Bezugspersonen sagen ich soll für mich einstehen und ihm einfach sagen, dass ich frei mache, auch ohne seine Zustimmung.
Im schlimmsten Fall würde dann wohl die fristlose Kündigung kommen oder? Wäre für mich aber nicht schlimm, da ich zum 01.08. ja auf jedenfall etwas habe und mein Partner und ich den einen Monat ohne mein "Hungergehalt" auch überstehen würden.

Was meint ihr dazu?

Dazu muss ich noch sagen, dass die Personalchefin der Augenklinik mich sehr gerne zum 01.08. einstellen möchte/bzw. muss da dort 2 Wochen keine OPs wären und die Zeit sich perfekt eignet, das ich richtig für alles angelernt wäre, auch über den normalen Praxisalltags eines Augenarztes. Kurz um, diese Chance kann und mag ich nicht verstreichen lassen!!! (Super Gehalt, sehr nette Kollegen dort, tolle Arbeitszeiten und ein Job bzw. Arbeitsplatz mit sehr viel Weiterentwicklungspotenzial)

LG Tapsy 21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Deswegen wollte ich mit offenen Karten spielen

Wenn du nur geschwiegen hättest. Für mich ein Fall unangebrachter Fairness.
Und ich verstehe dein Pendeln auch nicht: einerseits willst du 'raus, weil 'gemobbt', und dann so ein Akt von ... ja wovon eingentlich? Vielleicht Bedürfnis, sich an eine vmtl. väterliche Figur zu wenden. Aber es ist dann doch nur der Chef.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Kommt das ganze denn überhaupt mit Deiner Kündigungsfrist hin?



Zitat:
Im schlimmsten Fall würde dann wohl die fristlose Kündigung kommen oder?

Korrekt.



Und für das nächste Mal: man fragt nicht für frei weil man woanders Probearbeiten will. Sondern man braucht frei, weil man einen wichtigen persönlichen Termin hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tapsy21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt das ganze denn überhaupt mit Deiner Kündigungsfrist hin?.


Ja ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist.

Zitat (von blaubär+):
/// Deswegen wollte ich mit offenen Karten spielen

Wenn du nur geschwiegen hättest. Für mich ein Fall unangebrachter Fairness.
Und ich verstehe dein Pendeln auch nicht: einerseits willst du 'raus, weil 'gemobbt', und dann so ein Akt von ... ja wovon eingentlich? Vielleicht Bedürfnis, sich an eine vmtl. väterliche Figur zu wenden. Aber es ist dann doch nur der Chef.


Naja ich bin leider ein ehrlicher Mensch und wollte noch versuchen einen halbwegs sauberen Abgang hinzulegen :/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... leider ein ehrlicher Mensch

.... auch wenn es über das Arbeitsrechtliche hinaus geht.
Deine Ehrlichkeit ist m.E. in anderen Situationen gefordert: Fehler zuzugeben, wenn du sie verursacht hast; an der Kasse zahlen, auch wenn ein Produkt nicht erfasst worden ist, Nein sagen statt Zustimmung heucheln (oder umgekehrt) usw.
Und 'die Wahrheit' kann man durchaus auf verschiedene Weise sagen. Ich sehe nicht, dass die Information "brauche den Tag frei für persönliche Erledigungen" unehrlich sein soll. Nicht einmal Ehrlichkeit ist ein absoluter Wert, eine vernünftige Einschätzung der Situation muss schon dazu kommen. Wie viele AN haben sich schon in Schwierigkeiten gebracht, weil sie 'Freundschaft' im Arbeitsleben vermutet haben, wo vielleicht (nur) eine gute Arbeitsatmosphäre gegeben war!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

In Ergänzung zu @ blaubär: Ehrlichkeit muss nicht zwingend beinhalten, andere vor den Kopf zu stoßen. Das wird leider oft verwechselt.

wirdwerden

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

1.: Wenn man einfach so frei macht, können ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Da ist die fristlose Kündigung noch das kleinste Problem.
2.: Krankmeldung wäre Betrug, sofern man woanders dann arbeitet - dann kann Punkt 1. wieder in Betracht gezogen werden.

Darüber hinaus sind normalerweise 4 Wochen Kündigungsfrist üblich. Allerdings mit 2 Wochen vorlaufzeit. Da zu offensichtlich noch nicht gekündigt hast (heute ist der 26.06) sieht es da auch eher mau aus.

Sehr schlechte Karten.

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