Kündigung von der Bank - Hat meine Tante sich strafbar gemacht?

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.03.2017 17:12:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von der Bank - Hat meine Tante sich strafbar gemacht?

Guten Tag,

meine Tante bekam urplötzlich und zu ihrer großen Überraschung eine Kündigung der Geschäftsverbindung von ihrer Bank (die Eröffnung eines neuen Basiskontos bei dieser Bank ist meiner Tante damit auch verboten worden!). Bedeutet die Kündigung, dass meine Tante gegen das Gesetz verstoßen hat (Zahlungskontengesetz ZKG, §36, s.u.)? Muss meine Tante sich das gefallen lassen?

Für eine Antwort sehr dankbar,
Besorgter Löwenzahn

Auszug aus dem ZKG:
"§ 36 Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
(1) Ein Verpflichteter kann den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnen, wenn
1.
der Berechtigte innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil dieses Verpflichteten, dessen Mitarbeitern oder Kunden mit Bezug auf deren Stellung als Mitarbeiter oder Kunden des Verpflichteten verurteilt worden ist, [...]"

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was sagt denn die Bank dazu? Die hat sie ja bestimmt schon mal gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Loewenzahn88):
meine Tante bekam urplötzlich und zu ihrer großen Überraschung eine Kündigung der Geschäftsverbindung von ihrer Bank

Das einzige Konto oder hat sie noch welche woanders?



Zitat (von Loewenzahn88):
(die Eröffnung eines neuen Basiskontos bei dieser Bank ist meiner Tante damit auch verboten worden!).

Welche Rechtsgrundlage / Begründung nannte die Bank?
Die schreiben gerne mal solchen Unfug, aber das ist genauso häufig rechtswidrig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.