Guten Tag,
meine Tante bekam urplötzlich und zu ihrer großen Überraschung eine Kündigung der Geschäftsverbindung von ihrer Bank (die Eröffnung eines neuen Basiskontos bei dieser Bank ist meiner Tante damit auch verboten worden!). Bedeutet die Kündigung, dass meine Tante gegen das Gesetz verstoßen hat (Zahlungskontengesetz ZKG, §36, s.u.)? Muss meine Tante sich das gefallen lassen?
Für eine Antwort sehr dankbar,
Besorgter Löwenzahn
Auszug aus dem ZKG:
"§ 36 Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
(1) Ein Verpflichteter kann den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags ablehnen, wenn
1.
der Berechtigte innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil dieses Verpflichteten, dessen Mitarbeitern oder Kunden mit Bezug auf deren Stellung als Mitarbeiter oder Kunden des Verpflichteten verurteilt worden ist, [...]"
Kündigung von der Bank - Hat meine Tante sich strafbar gemacht?
28. März 2017
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Frage vom 28. März 2017 | 12:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung von der Bank - Hat meine Tante sich strafbar gemacht?
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#1
Antwort vom 28. März 2017 | 12:17
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Was sagt denn die Bank dazu? Die hat sie ja bestimmt schon mal gefragt.
#2
Antwort vom 28. März 2017 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatmeine Tante bekam urplötzlich und zu ihrer großen Überraschung eine Kündigung der Geschäftsverbindung von ihrer Bank :
Das einzige Konto oder hat sie noch welche woanders?
Zitat(die Eröffnung eines neuen Basiskontos bei dieser Bank ist meiner Tante damit auch verboten worden!). :
Welche Rechtsgrundlage / Begründung nannte die Bank?
Die schreiben gerne mal solchen Unfug, aber das ist genauso häufig rechtswidrig.
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