Sehr geehrte Community,
wenn jetzt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagt und der AG kündigt dem AN deshalb, hat er eine Sperrfrist beim ALG1 oder 2 zu befürchten?
Ich meine eine Klage die eine Aussicht auf Erfolg hat natürlich.
Gruß
Kündigung und Sperrzeiten beim ALG
17. Mai 2016
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Frage vom 17. Mai 2016 | 16:23
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung und Sperrzeiten beim ALG
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#1
Antwort vom 17. Mai 2016 | 16:36
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 527x hilfreich)
Kommt auf den Kündigungsgrund an. Dass man das Gehalt einklagt, ist kein Kündigungsgrund. Wenn man verhaltensbedingt gekündigt wird, dann kann eine Sperrzeit eintreten.
#2
Antwort vom 17. Mai 2016 | 16:38
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
ZitatKommt auf den Kündigungsgrund an. Dass man das Gehalt einklagt, ist kein Kündigungsgrund. Wenn man verhaltensbedingt gekündigt wird, dann kann eine Sperrzeit eintreten. :
Wenn ein AN den AG verklagt, sucht der AG schon einen Grund. Was muss er denn beweisen, um eine Kündigung als betriebsbedingt zu erklären?
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#3
Antwort vom 17. Mai 2016 | 18:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Was muss er denn beweisen, um eine Kündigung als betriebsbedingt zu erklären? Der AG? Gar nichts, solange Sie nicht dagegen vorgehen. Für eine betriebsbedingte Kündigung gibt es keine Sperrfrist.
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