Kündigung und Sperrzeiten beim ALG

17. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung und Sperrzeiten beim ALG

Sehr geehrte Community,

wenn jetzt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagt und der AG kündigt dem AN deshalb, hat er eine Sperrfrist beim ALG1 oder 2 zu befürchten?

Ich meine eine Klage die eine Aussicht auf Erfolg hat natürlich.

Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Kommt auf den Kündigungsgrund an. Dass man das Gehalt einklagt, ist kein Kündigungsgrund. Wenn man verhaltensbedingt gekündigt wird, dann kann eine Sperrzeit eintreten.

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Kommt auf den Kündigungsgrund an. Dass man das Gehalt einklagt, ist kein Kündigungsgrund. Wenn man verhaltensbedingt gekündigt wird, dann kann eine Sperrzeit eintreten.


Wenn ein AN den AG verklagt, sucht der AG schon einen Grund. Was muss er denn beweisen, um eine Kündigung als betriebsbedingt zu erklären?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Was muss er denn beweisen, um eine Kündigung als betriebsbedingt zu erklären? Der AG? Gar nichts, solange Sie nicht dagegen vorgehen. Für eine betriebsbedingte Kündigung gibt es keine Sperrfrist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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