Kündigung trotz Krankenschein

28. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
CNane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung trotz Krankenschein

Hallo.

Ich habe ein großes Problem und hoffe das mir einer helfen kann,ich bin seit Mai diesen Jahres Krankgeschrieben wegen einem Bandscheibenvorfall und lag schon 3 mal im Krankenhaus.Als ich am Samstag nach Hause kam,lag meine Kündigung nach 10 Jahren beschäftigung im Briefkasten.Kann mein Chef das trotz Krankenschein machen?Kann ich dagegen angehen und wie ist das mit meinen Resturlaub?
Vielen dank für eine Antwort.

CNane

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während Deiner Krankschreibung möglich. Allerdings ist diese schon an erschwerte Voraussetzungen gebunden. Unter anderem spielt hier auch die Betriebsgröße eine Rolle. Wie viele Mitarbeiter hat die Firma und wie wird die Kündigung begründet?

Resturlaub müsste - wenn die Kündigung bestehen bleibt und dieser nicht mehr genommen werden kann - finanziell abgegolten werden.

Gegen jede Kündigung kannst Du Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Zu beachten ist hierbei die Klagefrist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Ob diese Sinn macht und Aussicht auf Erfolg hat, läßt sich mit diesen wenigen Informationen nicht beantworten.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

Grundsätzlich ist eine Kündigung auch während Deiner Krankschreibung möglich. Allerdings ist diese schon an erschwerte Voraussetzungen gebunden.



Welche erschwerten Voraussetzungen wären das denn bei einer Kündigung WÄHREND dr Krankschreibung? WEGEN Krankheit ist klar, aber WÄHREND? Ist doch völlig egal, ob der AN beim Auspruch der Kündigung krank ist oder gesund.

Gruss
CAM

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ich kann nur wieder betonen, wie wichtig es ist, bei chronischen Krankheiten einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (besonders wenn man merkt, dass sich was zusammenbraut) denn dann ist man quasi unkündbar. Ob die Kündigung rechtens ist, ist schwierig, hängt von der Dauer der Krankheitszeiten ab und auch von der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Da hilft nur ein Anwalt, hoffe Du hast Rechtsschutz oder einer von der Gewerkschaft.

-----------------
"Chylla"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kjanzen
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 15x hilfreich)

Na so einfach geht das ja nun auch nicht mit dem Schwerbehindertenausweis.... und auch dann ist eine Kündigung möglich, die muss vor Ausspruch lediglich vom zuständigen Integrationsamt bewilligt werden, das Integrationsamt widerspricht aber nicht grundsätzlich allen Kündigungen, sondern prüft nur, ob wegen der Behinderung gekündigt werden soll - ist das nicht der Fall, wird es in der Regel zustimmen!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich kann es leider momentan nicht finden, doch fand ich vor zwei Wochen in der Zeitung einen neuen Gerichtsurteil bezüglich der Kündigung wegen Krankeit.

Ist das häufige Fehlen und somit die Krankheit eines Arbeitnehmers für die Firma nicht mehr tragbar, also viel zu lange und/oder zu oft krank, kann die Firma ihm kündigen.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@cnane

ich kann von meiner erfahrung berichten
ich wurde im letzten jahr ebenfalls gekündigt.auch bandscheibenvorfall. in meiner kündigung stand kein grund.
bei mir gab es aber noch andere schwierigkeiten mit dem arbeitgeber, er zahlte nicht pünktlich und vollständig.
briefwechsel über anwälte in denen er dann als grund schlechtleistung angab. das konnte ich widerlegen, hatte vom arb.geber zig e mails in denen er betonte, dass ich die beste mitarbeiterin seit bestehen der firma....
vor gericht wurde er dann vom richter wieder nach dem grund gefragt, er zog über mich her und sagte er könne sich eine kranke mitarbeiterin nicht leisten...kündigung abgeschmettert. trotz recht kurzer betriebszugehörigkeit in einer minifirma ( unter 5 )
@chylla
zum schwerbehindertenausweis: das sollte gut überlegt sein. mir wurde das auch nahgelegt( allerdings erkrankte ich zusätzlich an einer ´sehr seltenen schweren neuralgie). ich hab das nicht beantragt zum damaligen zeitpunkt. dachte, sei dann, nach (halbwegs) genesung mit dem ausweis womöglich schwerer wieder in arbeit zu kommen..( mit dem alten arb.geber hätt es ja ohne vertrauen keinen sinn weiterzuarbeiten)
ich würde kündigungsschutzklage einreichen. der resturlaub kann ausgezahlt werden. aber nicht vergessen das auch geltend zu machen
gute besserung
sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CNane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen.

Vielen lieben dank für eure antworten.Ich habe schon alles bei der Verdi eingereicht.In meiner Kündigung steht kein grund drin und ich habe noch meinen kompletten Jahresurlaub.Ich wurde letzets Jahr schon einmal an der Bandscheibe Operiert und war auch insgesamt nur 3 Monate Krankgeschrieben wo andere noch länger krank gefeiert haben.Aber leider hat das nur knapp 1 Jahr geholfen.Als ich dieses Jahr 3 mal im Krankenhaus lag,wurde noch ein Inkompletter rechtschenkelblock festgestellt und das mein Nerv im bein schon so geschädigt ist das nur noch 70 % vorhanden sind.Mir wurde auch des öffteren letztes Jahr gesagt ich sollte das beim versorgungsamt einreichen,aber ich habe das nicht für nötig gehalten,aber jetzt habe ich das alles eingereicht.Man sagte mir das mein Chef mich nicht wegen meiner krankheit Küngigen darf,aber leider habe ich von all dem keine Ahnung.Ich habe mich auch schon beim Arbeitsamt gemeldet,die sagten dann mein Chef darf das nicht im krankenschein und ich soll mich erst melden wenn mein Arzt mich wieder gesund schreibt.Ich finde das alles nur schade,weil ich ein sehr gutes verhältniss zu meinem Chef hatte und er auch nie bei unseren Telefonaten was erwähnt hatte.Auf jedenfall bin ich euch sehr dankbar das ihr mir einpaar tipps gegeben habt.

Liebe Grüße

CNane

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

CNane, wieviele Mitarbeiter hat die Firma?

quote:
Ich habe mich auch schon beim Arbeitsamt gemeldet,die sagten dann mein Chef darf das nicht im krankenschein und ich soll mich erst melden wenn mein Arzt mich wieder gesund schreibt.


Was darf - nach deren Meinung - dein Chef nicht 'im krankenschein'?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CNane
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja,im krankenschein Kündigen.Ich verlass mich aber nicht darauf.Aber ich hab das der Verdi übergeben und will trotzdem nochmal zum Arbeitsamt.Insgesamt sind wir 4 Angestellte,eine Teilzeitkraft und 1 im Mutterschaftsurlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich verlass mich aber nicht darauf.


Das solltest du auch nicht, weil es schlicht und ergreifend Blödsinn ist.
Ansonsten wird dich verdi hoffentlich gut beraten.

Viel Glück!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Natürlich kann wärhrend der Krankheit gekündigt werden. Schwerbehinderung ist auch nun Kündigungsschutz bei Krankheit, wenn jemand klaut oder die Firma schädigt ist kein Schutz vorhanden. Aber in der Praxis stimmen die Intergrationsämter selten zu, da der Arbeitgeber beweisen muss, dass es nicht s mit der Behinderung zu tun hat.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tessa1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 20x hilfreich)

Und arbeitslos melden kann man sich auch nur, wenn man nicht krank geschrieben ist. Man kann zwar krank sein, während man ALG bekommt, aber man darf bei der Beantragung nicht krank geschrieben sein.

Apropos AA: Die haben von Arbeitsrecht normalerweise kaum eine Ahnung. Die müssen das SGB können, und das tun sie auch oft nicht oder nicht richtig. Und natürlich sagen die, dass der AG das während der Erkrankung nicht darf. Die reden nämlich eine Menge Stuss raus, um Leistungen zu verweigern, zu kürzen o.ä.

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hw7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ich weis garnicht was ihr alle habt? bei einer so kleinen Firma ist es doch abzusehen das mann oder frau irgendwann gekündigt wird wen man laufend krank geschrieben ist. schlieslich ist es immer die existens der firma die auf dem spiel steht und warum soll eine firma pleite gehen weil sie sich keinen zusetzlichen arbeitnehmer listen kann um die arbeit des einen zu übernehmen.ist es dann nicht besser auf das recht der klage zu verzichten und rente zu beantragen wenn der artzt eine diagnose wie in deinem fall erklärt.ich selbst bin auch betroffen nur das ich der arbeitgber bin (2angestellte und ein lehrling)und mein arbeitnehmer schon alles durchhat, ob es fehltage oder laufende krankschreibungen betrunken oder zugekifft und jetzt ist er schon wieder 3 wochen krank das heist am 2.9 war der krankenschein abgelaufen und wo er heute war werde ich wohl erst erfahren wenn er seine kündigung im kasten hat trotz krankschreibung.mein lehrling und der 2 angestellte sind jedenfalls der gleichen meinung da sie nicht einsehen das ich wegen dem die firma aufgebe da die aufträge nicht ausgeführt werden können:(= oder sehe ich es falsch dann entschuldige ich mich

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@hw7

und wozu gräbst du nen uralt beitrag aus??

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hw7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

weil dein status unsterblich ist, wie das tema um das es hir geht.;)=

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