Kündigung ohne Mietvertrag?

14. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Realdeal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Mietvertrag?

Hallo,

eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

Sie besitzt eine Eigentumswohnung, in der sie aber derzeit nicht wohnt. Vor ca. 6 Monaten hat sie die Wohnung vorübergehend einem Freund überlassen, da dieser keine eigene Wohnung gefunden hat. Da es ein Freundschaftsdienst war, wurde kein Mietvertrag unterzeichnet und der Freund mußte auch keine Miete zahlen. Die Wohnung würde fast komplett möbliert übergeben (bis auf einen Schreibtisch den der "Mieter" mitgebracht hat). Nun will sie wieder zurück in ihre Wohnung, der Mieter möchte die Wohnung aber nicht verlassen.

Nun ist die Frage was sie für (rechtliche) Möglichkeiten hat wieder in die Wohnung zu kommen.
Hat der Mieter ein bereits ein Wohnrecht obwohl kein Mietvetrag existiert?
Könnte sie einfach das Schloß auswechseln und den Mieter vor vollendete Tatsachen stellen?
Bzw...allgemein gesagt, was darf sie tun um wieder in die Wohung zu kommen?

Schonmal danke für evtl. Antworten.

Gruß.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da momentan nichts auf einen Mietvertrag hinweist (Mietzahlung / Nebenkostenzahlung ) könnte sie meiner Meinung nach wirklich einfach das Schloss austauschen und gut ist.
Wenn er aber nachweisen kann, daß er praktisch zu 0 EUR Miete dort wohnt wird es schwierig, denn dann würde es als mündlicher Mietvertrag gelten.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn tatsächlich keine Mietzahlungen vereinbart wurden, sondern die Nutzung gefälligkeitshalber kostenlos gestattet wurde, ist kein impliziter Mietvertrag zustandegekommen. Es ist im Grunde genommen eine Leihe der Wohnung.

So eine Leihe kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist rückgängig gemacht werden, sofern nicht eine bestimmte Leihfrist vereinbart wurde. Sinnvollerweise wird man natürlich dem Nutzer (schriftlich mit Zugangsnachweis) zuvor eine angemessene kurze Frist zur Räumung setzen.

Meines Wissens nach muß hier auch kein Räumungsprozeß geführt werden, sondern der Eigentümer der Wohnung könnte einfach das Schloß austauschen - was bei einem Mietvertrag nicht zulässig wäre.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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