Kündigung nicht akzeptieren und eine fristlose Kündigung droht?

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Peter.R123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nicht akzeptieren und eine fristlose Kündigung droht?

Hallo Leute,

bin neu hier und bin auf euren Rat sehr angewiesen.

Zur meiner Situation:

Ich bin seitdem 01.03.2016 in einem Betrieb (unbefristet seit dem 10.04.2017) tätig.
Im Moment bin ich krank geschrieben (ab dem 17.07.2017) und habe am 01.08.2017 die
ordentliche Kündigung erhalten wo kein Grund angegeben war.
Ich habe die Krankmeldung immer pünktlich eingereicht.

Nachdem ich die zuständige Person angeschrieben habe erhielte ich als Grund folgendes:


Hier gibt es etwas, dass sehr wichtig ist:
Als am Ende Juni ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr Urlaub so nicht genehmigt wird, haben Sie in Anwesenheit von Hr. A, Hr. B und Hr. C gesagt, dass Sie dann halt ab dem 17.7.2017 eine Krankmeldung einreichen werden. Die Herren werden dieses auch gerne vor Gericht bestätigen. Ab dem 18.7. waren Sie telefonisch nicht mehr zu erreichen und haben ausschließlich über Whatsapp dubiose Krankheitsgeschichten abgeliefert. Bis heute liegt keine Bestätigung eines Krankenhauses vor.

Ich bitte Sie mir bis 14.August mitzuteilen ob Sie die Kündigung akzeptieren. Ansonsten behalten wir uns vor eine fristlose Kündigung nachzureichen.


Sollte ich die Kündigung akzeptieren oder rechtlichen Beistand einholen?

Danke im voraus euch allen.

LG

Peter R.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Peter R,

die wichtigeste Frage dürfet wohl sein, ob sie die Aussage mit dem Krankenschein ab 17.7. tatsächlich gemacht haben.

Gruß schorlepower

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter.R123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schrolepower,

ich habe es ja schon in meinem Beitrag erwähnt.
Ich bin seitdem 17.07.2017 weiterhin krankgeschrieben.

LG

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es geht nicht primär darum, ob Du den gelben Zettel eingereicht hast. Eigentlich ist die Frage von schorlepower doch klar formuliert. Hast Du die Krankheit angekündigt mit Datumsnennung?

wirdwerden

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#4
 Von 
Peter.R123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein.
Ich hatte zuvor mitte März einen Urlaubsantrag ausgefüllt der abgeleht worden war.
Also so gesehen habe ich gegen die 3 Herren keine Chancen auf Erfolg?
Wie sieht es bei so einer Situation mit einer Abfindung aus?

LG

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn die drei Herren unisono vor Gericht(!) bekräftigen, dass Sie diese Aussage so gemacht haben, dann wird's natürlich auch nichts mit einer Abfindung, ist doch klar.

Sie könnten vorschlagen, gegen eine Abfindung keine Klage zu erheben (Achtung, ggf Sperrfrist beim Jobcenter) ... vielleicht läuft der Bluff ja durch. Wenn Ihr Chef aber überzeugt von der Rechtmäßigkeit seiner Kündigung ist, dann wird er die Klage hinnehmen und durchziehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Peter.R123):
Wie sieht es bei so einer Situation mit einer Abfindung aus?

Bei so angekündigter Krankheit? Willst Du uns veräppeln?


Sei froh, das man so gnädig war Dir eine normale Kündigung zu geben.

So was ist nicht nur arbeitsrechtlich ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern da kann auch strafrechtlich Ungemach drohen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peter.R123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Peter.R123):
Wie sieht es bei so einer Situation mit einer Abfindung aus?

Bei so angekündigter Krankheit? Willst Du uns veräppeln?


Sei froh, das man so gnädig war Dir eine normale Kündigung zu geben.

So was ist nicht nur arbeitsrechtlich ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern da kann auch strafrechtlich Ungemach drohen.




Ich denke nicht das es was mit Gnade zu tun hat.
Ich bin eher der Ansicht das es nicht der Wahrheit entspricht.
Ich hatte meinen Urlaubsantrag vom 13-14.07.2017 genehmigt bekommen. Und für den Zeitraum ab dem 17.07 überhaupt garkeinen abgegeben.

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#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und für welchen Zeitraum war dann der abgelehnte Urlaubsantrag aus Ihrer Antwort #4?

Letzten Endes müssen Sie hier keine Farbe bekennen. Aber wenn Sie eine Äußerung, und sei es nur im Ärger über die Urlaubsablehnung, getätigt haben, die in die Richtung geht, dass Sie dann halt in dem abgelehnten Urlaubszeitraum krank werden, dann haben Sie schlechte Karten.

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Hm,

Zitat:
Ich hatte zuvor mitte März einen Urlaubsantrag ausgefüllt der abgeleht worden war.


Zitat:
Ich hatte meinen Urlaubsantrag vom 13-14.07.2017 genehmigt bekommen. Und für den Zeitraum ab dem 17.07 überhaupt garkeinen abgegeben.


Finde den Fehler .... oder was ist denn nun Sache?
Mitte März wurde ein Urlaubsantrag eingereicht, der abgelehnt wurde. Für welchen Zeitraum denn?

Denn ein Urlaub für den 13.-14.07 wurde ja anscheindend genehmigt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Peter.R123):
Und für den Zeitraum ab dem 17.07 überhaupt garkeinen abgegeben.

Das man für den Zeitraum ab dem 17.07 keinen Antrag abgegeben hat, ist schlicht irrelevant.

Als man gesagt bekam das der Urlaub so nicht genehmigt wird, hat man unter Zeugen gesagt, dass man dann halt ab dem 17.7.2017 eine Krankmeldung einreichen würde.
Damit war das eine angekündigte Krankheit, da sehe ich das Ende der Fahnenstage erreicht.


Klar, man kann sein Glück vor Gericht versuchen. Dann sollte man damit rechnen, das der AG halt die große, grobe Keule auspackt ... kann dann teuer werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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