Kündigung nicht Fristgerecht

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
netjet
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nicht Fristgerecht

Hallo Leute,

auch auf die Gefahr hin, das dieses Thema schon einmal behandelt wurde, hier meine Frage:

Habe einer Versicherung eine Kündigung geschickt und habe mich im Datum um einen Monat getäuscht. Die Versicherung hat das natürlich gemerkt und meine Kündigung abgelehnt. Daraufhin hat sich der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert. Habe in der Kündigung gleichzeizig einen Widerruf der Einzugsermächtigung geschrieben. Nun habe ich festgestellt, das die Versicherung nach einem Jahr doch wieder abgebucht hat. Müsste nicht meine Kündigung automatisch für den nächstmöglichen Kündigungstermin gegolten haben? War doch schließlich eindeutig eine Willenserklärung. Und darf der Widerruf der Einzugsermächtigung ignoriert werden?
Habe keine weitere Kündigung geschrieben, weil ich gedacht habe, das sie dann eben zum nächstmöglichen Termin wirksam ist.
Was meint Ihr, soll ich mein Geld wieder zurück verlangen und notfalls zum Anwalt gehen, oder muss ich nun nochmals kündigen und ein weiteres Jahr warten?

bin natürlich für alle Meinungen dankbar!

Grüße und schönen neues Jahr!

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