Kündigung nach mehrfacher Fehlgeburt

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
catwoman567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung nach mehrfacher Fehlgeburt

Hallo,

Ich habe folgende Frage: kann man bei mehrfacher Fehlgeburt gekündigt werden? Es waren im Jahr 2017 2 Fehlgeburten . Dabei wurde die Fehlzeit von 6 Wochen überschritten. In 2018 eine Fehlgeburt mit Fehlzeit von 8 Tagen.
Arbeitgeber beschäftigt 1500 Mitarbeiter.

Leider finde ich nur rechtliches zum Mutterschutz ab der 12. Schwangerschaftswoche. Alle 3 Fehlgeburten waren jedoch davor.

Des Weiteren habe ich gelesen, dass eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist , wenn bestimmte Punkte erfüllt sind wie z.B dass der AG davon ausgeht, dass der AN auch in Zukunft fehlen wird.

Danke im Voraus.

MfG
catwoman567


-- Editiert von catwoman567 am 10.04.2018 18:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// ... dass der AN auch in Zukunft fehlen wird.

In der Tat - die Prognose über künftige Fehlzeiten ist ein wichtiger Punkt.
Nun sind Schwangerschaften keine Krankheiten, wenn auch immer noch riskant für Kind und Mutter. Du dürftest also auch ein Interesse zu haben, nach Möglichkeit abzuklären, wieso der Fötus nicht reifen kann.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von catwoman567):
Des Weiteren habe ich gelesen, dass eine Kündigung wegen Krankheit möglich ist ,

Stimmt. Krankheiten schützen nicht vor Kündigung, sondern können sogar der gerichtsfeste Grund einer Kündigung sein.


Fehlgeburten - so schlimm diese auch sein mögen - schützen auch nicht vor Kündigung.
Schwangerschaft ist zwar keine Krankheit, aber wenn eine Arbeitnehmerin verkünden würde ohne Abklärung der Ursachen weitermachen zu wollen - also weiter erhebliche Fehlzeiten mit Ansage zu produzieren - könnte auch das ein Kündingungsgrund sein.
Aber ob ein Arbeitgeber das gerichtlich ausfechten würde / möchte ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catwoman567
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider wird in Deutschland erst ab der 3. Fehlgeburt abgeklärt warum und wieso .
Das haben mir 3 Frauenärzte bestätigt.

Bis 3 Fehlgeburten wird es als "normal" angesehen.

Letzendlich denke ich zählen für den AG nur Fehltage.
Mutterschutz ist ja ab dem Tag der Fehlgeburt vorbei.


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