Man stelle sich folgenden Fall vor..
Ein Lehrling schließt seine Ausbildung mit bestandener Gesellenprüfung ab und bekommt von seiner Firma einen Vertrag über ein halbes Jahr, in dem selbiges halbe Jahr als Probezeit vereinbart ist. Nach 14 Tagen steht der frischgebackene Geselle wie an jedem anderen Tag in der Firma, um seine Arbeit zu machen. Da wird ihm vom Büro überraschend gesagt, er sei ab sofort freigestellt und solle wiederkommen, wenn er seinen Führerschein in der Tasche hat. Gesagt, getan. Der Geselle fährt nach Hause und bemüht sich, schnellstmöglich um seinen Führerschein. 3 Wochen später stellt er auf seiner Abrechnung fest, dass seine Freistellung als unbezahlter Urlaub eingetragen ist. Ohne Geld kann er aber den Führerschein nicht bezahlen und macht einen Termin mit seinem Chef, um um bezahlten Urlaub zu bitten oder um Auszahlung seiner Überstunden. Er erscheint also zum Termin in der Firma und sitzt wider Erwarten einer ganzen Mannschaft samt Chef gegenüber, die ihm nach Vorhaltung seiner Unzulänglichkeiten (fehlender Führerschein, fehlende Hartlöterprüfung..) die Kündigung überreichen. In dieser ist eine Frist von 5 Tagen eingetragen und ein Grund für die Kündigung ist nicht aufgeführt. In seinem Arbeitsvertrag steht auch nur diese Frist von 5 Tagen. Ist das damit auch rechtens so? Und müsste der Chef die Freistellung nicht bezahlen?
Kündigung nach Übernahme
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da mischen sich offenbar verschiedene Themen. Während einer Probezeit kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine ausdrückliche Freistellung, um den Führerschein zu machen, müsste der Arbeitgeber freilich bezahlen. Allerdings taucht das Thema Führerschein genauso unvermutet auf wie später diese Löt-Prüfung oder was auch immer. Irgendwie hätte es zu diesen Themen Absprachen oder Vorgaben geben müssen, wenn Sie hier relevant für die Kündigung werden.
-- Editiert von blaubär+ am 16.03.2017 10:16
Bei Vertragsabschluss sagte der Chef noch, dass in dem halben Jahr der Führerschein gemacht werden müsse und dass man sich zu gegebener Zeit um die Hartlöterprüfung kümmern werde. Chef wusste ja, dass das noch fehlt, um ihn vollständig einsetzen zu können. Aber so kam das überraschend, dass ihm das jetzt als Kündigungsgrund vorgeführt wird. Um die Zeit des Vertragsabschlusses musste noch dringendst eine Baustelle fertig werden, was vermuten lässt, dass er den Gesellen nur noch dafür benötigte, der ja ohne Widerworte die 80-Stunden Woche gemacht hat..
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
/// ... der ja ohne Widerworte die 80-Stunden Woche gemacht hat.
Schwerer Fehler, wie sich zeigt. Das denken manche AN, dass Aufopferung sich auszahlt. Irrtum.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten