Hallo zusammen,
ich wohne seit nur 15 Montaten in einer Wohngemeinschaft auf Basis eines unbefristeten Untermietvertrages.
Die Hauptmieterin hat nun den Hauptmietvertrag für die Wohnung, in der sie selber seit ca. 8 Jahren lebt, gekündigt. Damit endet auch mein Untermietverhältnis, dass mit Beendigung des Hauptmietverhältnisses lt. Vertrag ebenfalls endet. Eine Kündigung mit Frist von 3 Monaten habe ich erhalten.
In meinem Untermietvertrag ist eine Klausel, dass die Hauptmieterin mir Kosten für anfallende Schönheitsreparaturen anteilig weiterbelasten darf.
Nun meine Frage: Ist die Hauptmieterin berechtigt, mir die Kosten für Schönheitsreparaturen, die bei unserem Auszug fällig werden weiterzubelasten, obwohl ich nur 15 Monate in der Wohnung gelebt habe?
Vielen Dank für Eure Hinweise
Debora
Kündigung nach 1 Jahr - Schönheitsreparaturen
4. Januar 2005
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Frage vom 4. Januar 2005 | 17:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach 1 Jahr - Schönheitsreparaturen
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#1
Antwort vom 4. Januar 2005 | 21:07
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 250x hilfreich)
Hi!
Ja kann sie. Aber wie im Untermietvertrag steht, kann sie dies nur anteilig tun. D.h. unter Berücksichtigung der von dir genutzten Mieträume und der Mietdauer.
Gruß
Harry!
Und jetzt?
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