Kündigung in der Probezeit und Resturlaub

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit und Resturlaub

Hallo zusammen,

ich habe zu diesem Sachverhalt direkt nichts gefunden, daher meine Anfrage hier.

Folgender Sachverhalt: Ich wurde am 1.1. fest in einer Firma eingestellt. Probezeit 6 Monate.
Der Job entspricht nicht dem, was mir im Vorstellungsgespräch gesagt wurde.
Nun habe ich mir deswegen etwas neues gesucht und gekündigt zum Ende Februar (4 Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist lt. Vertrag innerhalb der Probezeit).

Für Jan/Feb stehen mir 5 Urlaubstage zu - die ich gern am Ende der Vertragslaufzeit nehmen möchte.

Mein direkter Chef verweigert mir den Urlaub zum Ende der Vertragslaufzeit mit Hinweis auf die notwendige Neueinstellung/und ggf. Einarbeitung einer Nachfolgerin (er hat bisher zwar drei CVs vorliegen, hat aber noch keine Gesprächstermine mit den potentiellen Nachfolgerinnen - zudem ist meine Vermutung, dass er das noch rausziehen wird).

a) sind wir ein Team von dreien - es wäre also ggf. auch eine Vertretung machbar
b) finde ich es unangemessen, denn die kurze Kündigungsfrist in der Probezeit ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern war Vertragsbestandteil des AG (aber das ist natürlich pur subjektiv meine Sichtweise)


Jetzt zu meiner Frage; hat der AG das Recht, mir vorzuschreiben, wann ich meinen Resturlaub während der Restdauer meines Vertrages nehmen darf?

Vielen Dank schon jetzt für sachdienliche Hinweise :-)

VG,
XS

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Er kann es tun.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Jetzt zu meiner Frage; hat der AG das Recht, mir vorzuschreiben, wann ich meinen Resturlaub während der Restdauer meines Vertrages nehmen darf?


Beim Urlaub ist grundsätzlich der Wunsch des AN zu berücksichtigen, es sein denn dringende betriebliche Gründe oder der Anspruch anderer AN (z.b. mit Kindern) stehen dem Entgegen.

Ob hier die Gründe für die Nichtgewährung ausreichen, kann man von aussen schlecht beurteilen. Wenn der AG uneinsichtig ist und man sowieso nichts zu verlieren hat, dann kann man gern mal das Arbeitsgericht bemühen und sich den Urlaub von dort genehmigen lassen.

Wie immer hilfreich, eines der Hensche-Handbücher zum Thema:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem9

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#3
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke schön für die Antworten!

Gründe wegen Nichtgewährung liegen wohl im Auge des Betrachters.
Mein direkter Chef begründet es mit der Kürze der Zeit und der Aufgabe, eine Nachfolgerin zu finden, die ja dann auch eingearbeitet werden muss.
Womit ich auch gar kein Problem habe - also mit der Einarbeitung. Das versteht sich imho von selbst.

Die Kürze der Zeit habe ich nun leider wirklich nicht zu vertreten, die Kündigungsfristen wurden von meinem AG im Vertrag vorgegeben.
Und was meine Nachfolgerin angeht; er hat seit Montag Lebensläufe vorliegen - und vertröstet die Personalabteilung auf Donnerstag wegen einer eventuellen Rückmeldung dazu seinerseits.

Scheint mir so, als wäre das Thema bei ihm nicht sonderlich hoch auf der Prioritäten-Agenda...jedenfalls nicht so hoch, wie er es mir gegenüber argumentiert und eine Urlaubssperre für mich für die letzte Arbeitswoche (in der ich eigentlich meinen Urlaub hätte nehmen wollen) öffentlich ausgesprochen hat.
Dass ist es auch, was mich ein wenig säuerlich werden lässt.

Hintergrund: Die Stelle entspricht ganz klar nicht dem, was zwischen ihm und mir im Vorstellungsgespräch seinerzeit vereinbart und besprochen worden war. Deswegen habe ich jetzt noch in der Probezeit die Reißleine gezogen und gekündigt - Begründung habe ich ihm gegenüber auch klar so kommuniziert.

Das Arbeitsgericht möchte ich deswegen eigentlich nicht bemühen müssen - zumal ich auch grundsätzlich die Arbeitgeberseite verstehen kann.
Nur; in meinem ganzen Berufsjahren habe ich mittlerweile oft genug schmerzhafterweise gelernt, dass bei sowas ich mir selbst am nächsten bin und auch so handeln sollte - denn; mein AG tut es ebenso.

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wie schon geschrieben, kann der Urlaub wegen dringender betrieblicher Belange auch nicht gewährt, sondern ausgezahlt werden. Hört sich hier aber nach Schikane des AG an.

Ich würde einfach einen Urlaubsschein für die letzten Tage einreichen. Wenn keine Reaktion erfolgt, würde ich ein paar Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses noch einmal nachfragen.

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#5
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, das hätte man hier zu gern, dass ich mir den Urlaub auszahlen lasse. Wurde mir auch schon vorgeschlagen.
Möchte ich aber nicht. Ich möchte den Urlaub nehmen.
Wie schon geschrieben, gibt es hier auch noch zwei weitere Kolleginnen, sodass beileibe kein Engpass auftritt, wenn ich weg bin.

Urlaubsschein einreichen ist leider auch nicht machbar; da ich noch zu kurz hier bin, um im Online-System aufgesetzt zu sein, muss ich das per Mail mit meinem Vorgesetzten abstimmen.
Hier schliesst sich dann wohl der Kreis.

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#6
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Du musst den Urlaub auf jeden Fall beantragen und eine positive Rückmeldung bekommen. Sonst noch einmal nachhaken. Auf keinen Fall einfach Urlaub antreten.

Ich glaube aber, dass hier nur jemand verschnupft ist, weil Du konsequent bist und gesagt hast, dass Du mit dem Arbeitsplatz nicht zufrieden bist.

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#7
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Deine Einschätzung stimmt. Auch im Gespräch hat sich ihm der Grund, obwohl klar dargelegt, wohl nicht so erschlossen. Jedenfalls hatte ich nach der Argumentation nicht das Gefühl, dass er den Fehler auch nur ansatzweise bei sich sieht.

Ich habe den Urlaub bereits schriftlich beantragt und habe auch eine schriftliche Ablehnung erhalten.
Zudem hat er an bereits intern kommuniziert (im Zusammenhang mit meinem Ausstieg an eine Kollegin, war dienstlich, kein Tratsch), dass ich "in keinem Fall" in der letzten Woche des Vertrages Urlaub bekommen soll w/Nachfolgerin und Einarbeitung.

Dazu muss man sagen, dass mein Vertrag zum 28.2. endet.
Es ist also in der Tat kurzfristig - nur sehe ich irgendwie nicht den Punkt, warum das jetzt zu meinem Problem werden soll und ich noch weiter extreme Rücksicht auf die Firma nehmen soll/muss.
Ich bekomme nicht mal ein Zeugnis von der Firma, ich habe gekündigt und ich hätte mir auch gewünscht, dass man von vornherein mit offenen Karten spielt - dann wäre dieses Drama beiden Seiten erspart geblieben.

Ich würde den Urlaub auf keinen Fall einfach so antreten. Um Gottes Willen. Sowas kommt für mich nicht in Frage.

Angefressen bin ich dennoch.


-- Editiert am 03.02.2011 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da wäre ich auch angefressen, wenn der AG einen belügt und dann fadenscheinige Gründe findet, damit er einen noch ein bisschen mehr ärgern kann.

Du könntest natürlich das mit dem Urlaub über einen Rechtsanwalt angehen, denn die besonderen betrieblichen Gründe sehe ich hier nicht. Aber ob sich der Aufwand und Ärger lohnt wage ich doch zu bezweifeln.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir bei dem neuen AG mehr Glück.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist lieb von dir, danke!

Der Aufwand mit Anwalt/Gericht lohnt nicht.
Habe nach dem aktuellen Theater hier und dem ganzen Streß auch gar keinen Nerv darauf, so weit zu gehen.
Ich bin kein Prinzipienreiter, aber wenn ich mich auf den Arm genommen fühle, wehre ich mich eben.

Mal sehen, wie sich die nächsten drei Wochen gestalten.

Und in vier Wochen bin ich schon beim neuen AG - wo es hoffentlich besser wird.

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Schon mal besprochen, wie es mit dem Urlaub jetzt sofort aussieht? Wenn eh noch keiner zum Einarbeiten da ist, dann dürfte doch dagegen nichts sprechen.

Arbeitsgericht und RA sehe ich hier auch nicht als Lösung an. Schon allein deswegen, weil es zu lange dauert, bis eine Entscheidung getroffen wird. Da müsste man schon über den einstweiligen Rechtsschutzgehen.

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#11
 Von 
XS
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 19x hilfreich)

Urlaub jetzt sofort ist quasi mit der Krankmeldung einer weiteren Kollegin gestorben.

Ich habe jetzt eben der Stückelung zugestimmt, dass ich hier und da mal einen Tag nehme.
Glücklich macht mich das nicht.
Mittlerweile habe ich fast 3 Tage an Überstunden zusammen, die werde ich mir wohl auszahlen lassen müssen.

Immerhin hat man jetzt (am Montag) die ersten Lebensläufe angesehen und ausgewählt. Nun geht die Personalabteilung mit den Kandidatinnen in die erste Runde. Danach wird dann wohl ein Gespräch mit der Kandidatin in der Abteilung geführt.
Somit denke ich auch nicht, dass bis zu meinem Weggang überhaupt jemand neues anfängt.

Dort ist so ein Terror, das ist unglaublich. Ich sehe mich jeden Tag mehr darin bestätigt, dass es absolut richtig war, zu kündigen.
Mittlerweile gehts schon an die körperliche Substanz.
Unschön, absolut unschön.

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#12
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Das glaube ich gern, aber jetzt sind es nur noch 2,5 Wochen und dann hat das Drama ein Ende. Kopf hoch!

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Mittlerweile gehts schon an die körperliche Substanz.

Hoffentlich wirkt sich dann nicht negativ aus ...
So ein Zusammenbruch kommt schneller als man denkt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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