Kündigung in Probezeit bei Krankheit, Geld erst im nächsten Monat??

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nani1109
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit bei Krankheit, Geld erst im nächsten Monat??

Ich habe folgendes Problem. Ein Freund hat Ende September eine neue Arbeitsstelle (über Zeitarbeit) gefunden, diese aber nicht aufnehmen können weil er kurz vorher einen Unfall hatte. Nun war er zuerst wegen der Schulter krankgeschrieben, dies hat sich dann durch Physio gebessert. Allerdings kam dann eine Entzündung im Rücken dazu welche bis heute nicht verheilt ist und er deshalb krankgeschrieben ist.

Nach 4 wöchiger Krankheit kam ein Brief von der Firma, dass der Betriebsrat über eine Kündigung nachdenkt da er zu lange krank ist. Würde er arbeiten kommen würden sie davon absehen. Nun ja, das ging nicht also kam am 7.11 die Kündigung zum 14.11.17.

Und nun zum Problem:
Eigentlich hätte die Krankenkasse die ersten 4 Wochen die Lohnfortzahlung übernommen (wie es ja vorgegeben ist) das hat aber die Firma selbst erledigt. Die Krankenkassen hatte eine Verdienstbescheinigung angefordert aber nie erhalten. Nun kam dann jetzt nochmal Gehalt, allerdings nur für 1 Woche.
Der Arbeitsgeber hatte vorab geschrieben, dass die Urlaubstage auch ausbezahlt werden.
So und nun zahlt keiner, die Krankenkasse kann nicht zahlen, weil der Arbeitsgeber die Verdienstbescheinigung immer noch nicht eingereicht hat.
Die 2 Wochen (von November) und die Urlaubstage die der Arbeitsgeber noch zahlen muss zahlt er nicht. Es kam die Mitteilung, dass dies am 22.12.17 gezahlt wird.

Ist das so rechtens? Die Krankenkasse muss ja erst ab dem 14.11 eintreten.
Wovon soll er dann bitte so lange leben? Von den 300€ die überwiesen wurden?
Kann der Arbeitgeber bei Ausscheiden nicht früher abrechnen? Kann er da irgendwas machen/einfordern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// ... dass der Betriebsrat über eine Kündigung nachdenkt ..

So ein Quatsch. Kein BR 'denkt über eine Kündigung nach', vielmehr legt der AG dem BR seine Kündigungsabsicht vor und der BR kann da binnen 1 Woche Einwände geltend machen.

Ansonsten: Seit wann arbeitet dein Freund denn bei der Zeitarbeitsfirma?
Es wäre doch ziemlich erstaunlich, wenn die - ohne Not - in den ersten 4 Wochen Entgeltfortzahlung leisten würde.

Wenn die Kündigung zum 14.11. erfolgt ist, sollte die Abrechnung tatsächlich zu Ende November möglich sein. Aber wie man da Druck machen will im Sinne einer Beschleunigung, ist eine Frage für sich. Eine Klage dürfte nichts beschleunigen.

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