Kündigung in Probezeit - Urlaubsanspruch?

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Susi9988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit - Urlaubsanspruch?

Hallo zusammen.
Ich hatte am 01.05. eine neue Arbeitsstelle begonnen mit einer Probezeit von drei Monaten. Leider wurde ich nach drei Wochen krank (schwerer BSV) und bin auch bis heute noch in Behandlung und krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hatte mich dann zum Ende der Probezeit (Ende Juli) gekündigt. Laut Arbeitsvertrag ständen mir 8 Urlaubstage für die drei Monate zu. Ist dies auch der Fall, wenn ich krankgeschrieben bin. Ich hatte ja quasi nur drei Wochen gearbeitet. Müsste er mir die Urlaubstage ausbezahlen oder sind die aufgrund des Krankenstandes verfallen?
Lieben Dank für eure Antworten!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Der Urlaub wird dir ausbezahlt, wenn du wieder arbeitsfähig bist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Urlaubsentgelt wird bei Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet, genau genommen ruht der Bezug von AlgI bis zum Ablauf der bezahlten Urlaubstage, bei AlgII wird das Gehalt bis auf einen Freibetrag von 100€ und ein paar % angerechnet.
Bei Krankengeld wird auch nicht doppelt gezahlt, die bezahlten Urlaubstage werden vom KG abgezogen.
Lohnt es sich also für Sie, das Geld einzufordern?


-- Editiert von altona01 am 30.08.2017 23:11

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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