Kündigung in Probezeit - Schwangerschaft

31. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
viela
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit - Schwangerschaft

Mein Freund hat eine kleine Boutique in Freiburg. Fünf Angestellte, alle in Teilzeit, eine Geschäftsführerin. eine der Angestellten befindet sich in der Probezeit, währenddessen wurde der Geschäftsführerin immer klarer, dass diese Frau nicht über die Probezeit hinauskommen wird, da sie ihr einfach nicht vertraute. Sie hatte immer Sorge sie im Geschäft alleine zu lassen, und darüber hinaus erwies sie sich auch nicht als engagierte Verkäuferin. Ausserdem laufen wegen der momentanen schlechten Wetterlage in Süddeutschland die Geschäfte sehr schlecht und alleine aus diesem Grund wurde eine Entlassung einer Angestellten immer wahrscheinlicher. Also kündigte sie ihr vor zwei Wochen. Am nächsten Tag war die Frau dann schon krankgeschrieben. Neun Tage später (ich weiß von der 14 Tage Regelung) erschien die Frau mit ihrem Freund und legte der Geschäftsführerin ihren Mutterpass auf den Tresen. Beim Anwalt war sie auch schon. Laut Mutterpass wusste sie schon Tage vor der Kündigung dass sie schwanger ist. Hat sie natürlich nicht gesagt. Die Kündigung kam ja auch von Seiten der Geschäftsführerin und meinem Freund eben wie beschrieben aus ganz anderen Gründen. Ist die Kündigung nun trotzdem unwirksam? Gibts da keine Möglichkeit??? Ich bin echt fassungslos, sowas kann einen so kleinen Betrieb doch kaputt machen, denn es ist natürlich davon auszugehen, dass die Frau jetzt die gesamte Zeit natürlich keinerlei Einsatz bringt, und sich auch permanent krankschreiben lässt. Als Spätgebärende (Anfang 40) hat sie da natürlich auch gute Argumente. Kann doch echt nicht wahr sein, oder??

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// Kann doch echt nicht wahr sein, oder??

Doch. Mutterschutz gilt absolut.
Der einzige Ausweg wäre gewesen, den Vertrag erst einmal zu befristen, bis die Eignung geklärt ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Der Link bringt es kurz und knapp auf den Punkt.
Mit den dort skizzierten Ausnahmen und einem Antrag an die Aufsichtsbehörde mit der Begründung wie sie @viela in der Anfrage ausgeführt wird @vielas Freund sich schwer tun, wenn und sofern die AN ob ihres Verhaltens z.B. nicht längst abgemahnt worden sein sollte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.304 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen