Kündigung in Probezeit, keine ausdrückliche Freistellung, muss ich weiter arbeiten gehen?

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ellybis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung in Probezeit, keine ausdrückliche Freistellung, muss ich weiter arbeiten gehen?

Das Arbeitsverhältnis begann am 01.11.2015. Am 12.01.2016 wurde eine schriftliche Kündigung zum 26.01.2016 ausgesprochen. Grund der Kündigung war meine angeblich unzureichend ausgeführte Arbeit. Allerdings waren von mir Aufgaben verlangt worden, für die ich eigentlich nicht eingestellt worden war und deren Anforderungen man im Vorstellungsgespräch nicht abgefragt hatte.

Kurz vor der Kündigung bemerkte ich zu Arbeitsbeginn - noch ahnungslos - dass jemand an meinem Büro-PC gewesen sein musste. Wahrscheinlich waren zu dem Zeitpunkt bereits meine Daten "gesichert" worden.

Der Geschäftsführer nahm sich keine Zeit für ein ordentliches - und vor allem: vertrauliches - Kündigungsgespräch, da er einen "wichtigeren" Termin hatte.

Weil diese Kündigung leider nicht die erste in meinem Berufsleben war, ging ich aus Erfahrung davon aus, dass ich nun meine Sachen zu packen und zu gehen hatte. Es hielt mich auch niemand auf, weder die Geschäftsführerin, die mir wortlos über den Weg lief, noch die Kollegin in der Buchhaltung, von der ich mich kurz verabschiedete. Man kann also nicht sagen, dass ich heimlich gegangen sei. Ich nahm an, ich sei freigestellt bis zum 26.01.2016 und meldete mich anschließend direkt bei der Arbeitsagentur.

In den folgenden zwei Wochen rief auch niemand an um nachzufragen, wo ich denn bliebe.

Das Januar-Gehalt ist bis heute (08.02.2016) noch nicht überwiesen. Der Abrechnung entnehme ich aber, dass man mir nur einen Teil auszahlt wg. "unentschuldigtem Fehlen" vom 12.01. - 26.01.2016.
Anmerkung: Schon das Dezember-Gehalt war mit mindestens einer Woche Verspätung gezahlt worden. Das war in der Firma gängige Praxis und sieht mir nach Insolvenz-Verschleppung aus. Aber das ist ein anderes Thema...

Meine Frage lautet: Ist das Vorgehen der Firma im Großen und Ganzen gerechtfertigt?



-- Editier von Ellybis am 08.02.2016 16:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn ein AN 14 Tage nicht zur Arbeit erscheint, ohne freigestelllt zu sein, muß sein AG für diesen Zeitraum auch kein Gehalt zahlen. Oder worauf bezieht sich Ihre Frage?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Die Erfahrung hilft Ihnen hier leider nicht weiter. Ohne konkrete Freistellung, schriftlich wohlgemerkt, hätten sie weiterhin zur Arbeit kommen müssen. Im Grunde hätte der Arbeitgeber sie auch fristlos kündigen können, insofern haben sie noch Glück gehabt. Geld werden Sie für diese Zeit jedenfalls nicht erhalten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage lautet: Ist das Vorgehen der Firma im Großen und Ganzen gerechtfertigt?

Ja.

Zitat:
Das Arbeitsverhältnis begann am 01.11.2015. Am 12.01.2016 wurde eine schriftliche Kündigung zum 26.01.2016 ausgesprochen. Grund der Kündigung war meine angeblich unzureichend ausgeführte Arbeit. Allerdings waren von mir Aufgaben verlangt worden, für die ich eigentlich nicht eingestellt worden war und deren Anforderungen man im Vorstellungsgespräch nicht abgefragt hatte.

Ich gehe davon aus, dass die Probezeit noch nicht abgelaufen ist.
Da während der Probezeit kein Kündigungsgrund erforderlich ist (also auch grundlos gekündigt werden kann), ist es egal, was der Arbeitgeber als Kündigungsgrund nennt und ob der Grund zutrifft.

Zitat:
Kurz vor der Kündigung bemerkte ich zu Arbeitsbeginn - noch ahnungslos - dass jemand an meinem Büro-PC gewesen sein musste. Wahrscheinlich waren zu dem Zeitpunkt bereits meine Daten "gesichert" worden.

Wenn auf dem PC nur Firmendaten waren, dann ist das nicht zu beanstanden. Der Arbeitgeber darf seine Daten sichern, wann er will. Anders sähe es aus, wenn sich auch private Daten auf dem PC befanden und(!) die private Nutzung auch erlaubt war.

Zitat:
Das Januar-Gehalt ist bis heute (08.02.2016) noch nicht überwiesen. Der Abrechnung entnehme ich aber, dass man mir nur einen Teil auszahlt wg. "unentschuldigtem Fehlen" vom 12.01. - 26.01.2016.

Ohne ausdrückliche Freistellung hätte man halt zur Arbeit kommen müssen. Das ist halt so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Ist das Vorgehen der Firma im Großen und Ganzen gerechtfertigt?

natürlich
Nicht gerechtfertigt ist Ihr Vorgehen!

1x Hilfreiche Antwort

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