Kündigung in Probezeit, Neuanstellung im befristeten AV

2. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sy-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung in Probezeit, Neuanstellung im befristeten AV

Hallo zusammen!

Ich habe folgende Situation in der ich mir etwas unsicher bin. Und zwar habe ich im September letzten Jahres einen neuen Arbeitsplatz in einem unbefristeten Vertrag angetreten. Nun läuft im Februar die Probezeit ab und scheinbar ist man sich unsicher wie es mit mir weitergehen soll… ich habe die Vermutung dass man gedenkt die Zweigstelle in der ich arbeite zu schließen und mich so „einfach" loswerden will wenn es soweit ist.

Jetzt ist die Frage die sich mir stellt ob eine Befristung nach Kündigung in der Probezeit überhaupt rechtens ist? Soweit ich mich informiert habe ist dies ohne Sachgrund nicht möglich und die Probezeit von 6 Monaten sollte man auf diese Weise ja nicht verlängern dürfen oder?

Wie seht ihr das?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, "die Zweigstelle wird in vorrausichtlich 6 Monaten geschlossen" ist ein guter Sachgrund würde ich meinen ( § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG )



Zitat (von sy-93):
Jetzt ist die Frage die sich mir stellt ob eine Befristung nach Kündigung in der Probezeit überhaupt rechtens ist?

Ja, ist sie



Zitat (von sy-93):
Soweit ich mich informiert habe ist dies ohne Sachgrund nicht möglich und die Probezeit von 6 Monaten sollte man auf diese Weise ja nicht verlängern dürfen oder?

Korrekt, § 14 Abs. 2 TzBfG





-- Editiert von Harry van Sell am 02.01.2018 21:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Genau diese Frage hatten wir doch kürzlich erst von der anderen Seite her. Google doch einfach mal Befristung zur Erprobung. Ansonsten ist die erwartbare Schließung einer Filiale ggf. auch ein Kündigungsgrund bzw in diesem Fall Befristungsgrund.

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#3
 Von 
sy-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja aktuell ist die Zweigstellenschließung nur eine Vermutung von mir und ich denke kaum dass die sich diesen Stein in den Weg legen werden nur um bei mir letztlich auf Nummer sicher zu gehen…
Daher wäre das ja eine sachgrundlose Befristung nach unbefristeter Anstellung und somit nichtig? Bzw der alte, unbefristete Vertrag müsste seine Gültigkeit behalten?

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Daher wäre das ja eine sachgrundlose Befristung nach unbefristeter Anstellung und somit nichtig?
Bzw der alte, unbefristete Vertrag müsste seine Gültigkeit behalten?

Satz 1 ist richtig - die Schlussfolgerung in Satz 2 nicht. Nämlich dann nicht, wenn man dir nach Kündigung in der Probezeit einen mit Sachgrund befristeten AV gibt /anbietet.

/// ... und scheinbar ist man sich unsicher wie es mit mir weitergehen soll…

Und warum nicht den Stier bei den Hörnern packen und fragen?

-- Editiert von blaubär+ am 03.01.2018 10:00

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von sy-93):
Naja aktuell ist die Zweigstellenschließung nur eine Vermutung von mir und ich denke kaum dass die sich diesen Stein in den Weg legen werden nur um bei mir letztlich auf Nummer sicher zu gehen…
Daher wäre das ja eine sachgrundlose Befristung nach unbefristeter Anstellung und somit nichtig?


Eine Befristung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG wäre ja nun nicht der einzig denkbare Sachgrund. Von daher kann sehr wohl ein Sachgrund für die Befristung vorliegen, auch wenn die Filiale nicht geschlossen wird. Von daher hilft nur Nachfragen beim AG.

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#6
 Von 
sy-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok aber so wie ich das nun verstehe kann ich, wenn ich tatsächlich gekündigt werde und einen neuen (befristeten) Vertrag erhalte, in aller Ruhe unterschreiben und im Grunde davon ausgehen dass es ein unbefristeter ist solange nicht ein vernünftiger Grund für die Befristung eingetragen ist…
Und sowas wie „die Leistung des Mitarbeiters waren bisher nicht ausreichend" dürfte ja wohl keine Berechtigung darstellen, dafür hat man ja eigentlich die 6 Monate Probezeit??

Das ist ja bisher alles nur in meinem Kopf gesponnen aber wie gesagt habe ich ein ungutes Gefühl aktuell weil ich von einer Schließung der Zweigstelle ausgehe...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// --- bisher nicht ausreichend" dürfte ja wohl keine Berechtigung darstellen ...

Nun ja - die Alternative ist die Kündigung in der Probezeit.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von sy-93):
Ok aber so wie ich das nun verstehe kann ich, wenn ich tatsächlich gekündigt werde und einen neuen (befristeten) Vertrag erhalte, in aller Ruhe unterschreiben und im Grunde davon ausgehen dass es ein unbefristeter ist solange nicht ein vernünftiger Grund für die Befristung eingetragen ist…


Eine Verpflichtung zur Nennung des Befristungsgrundes im Vetrag besteht nicht. Der AG muss nur einen Grund vorweisen können. Von daher ist Ihre Annahme falsch.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sy-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist nun tatsächlich gekommen wie von mir befürchtet. Ich würde gekündigt und habe im selben atemzug einen befristeten Vertrag erhalten. Zunächst stand in diesem Vertrag „ein sachgrund liegt für die Befristung vor" drin. Diesen Satz habe ich streichen lassen.
Nun habe ich den Betriebsrat gefragt welcher meinte ich hatte mittlerweile eine 10 tägige Frist zum Einspruch oder so verpasst. Aber die Chancen würden vor Gericht durch diesen fehlenden Zusatz bzgl sachgrund gut stehen. Wie seht ihr das? Ist es ratsam vor Gericht zu ziehen? Wenn ja, kennt ihr gute Anwälte?

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