Hallo, meine Frage an euch wäre, wenn man als Trainer in einem hundeVerein gekündigt wird - fristlos, muss man dann den vorhanden Kurs zu ende führen? Bezahlt wurde einem nie etwas dafür. Verein fordert Geld für Schadenersatz mit einer einwöchigen Frist. Vielleicht kann mir wer helfen. Danke
Kündigung im hundeVerein
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Das sollte in der Vereinssatzung geregelt sein oder in einer Vereinbarung zwischen dem Verein oder dem Trainer.
Mir ist es aber nicht bekannt, dass es Schadensersatzforderungen gibt in dem Falle.
Der Sachverhalt ist mir viel zu unklar.
Ist "man" Mitglied" ?
Was wurde mit wem vereinbart, schriftlich/mündlich ? Gibt es Verträge mit den Vereinsmitgliedern oder mit dem Verein ? Inhalt ?
Was für Schadensersatz ?
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Der Vertrag war mündlich. Es gibt nichts schriftliches. Sie war als Trainerin im Verein tätig. Und wurde fristlos per Mail gekündigt. Sie fordern Schadensersatz wegen einer Aussage, die sie aber nie gemacht hat. Jemand hat Unwahrheiten in die Welt geschafft. Und sie war ehrenamtlich im Verein und bekam keine Bezahlung für den Kurs. Da es aber mitten im laufenden Kurs war, die Kündigung, sind noch vorhandene kursstunden offen
Alles immer noch sehr verworren. Was vereinbart wurde, soll man raten.
Und im 4. Satz: ist das "Sie" immer richtig ?
Aber soviel scheint klar. Fristlose Kündigung heißt fristlos, da ist dann nichts mehr mit weitermachen.
Vereinbart war nur das sie Trainerin in der hundeschule ist und sie den Kurs abhalten. Sie war beauftragte kursgeberin. Der Verein fordert Schadenersatz von der gekündigten Trainerin. Sorry bin in der Arbeit und hab das falsch ausgedrückt beim schreiben.
Was nun Hundeschule oder Verein?
War sie Mitglied im Verein, oder hat sie ein Gewerbe als Hundetrainerin ( Hundeschule)und bekam vom Verein einen Auftrag zur Durchführung eines Seminares, bzw. hat sich selbst um solch ein Seminar bemüht um "Geld" zu verdienen?
Wurde denn im voraus schon der Kurs von den Teilnehmern oder Verein bezahlt ( ist eigentlich üblich)?
Es ist eine hundeschule und sie war dort als Trainerin tätig und sie wurde von der obfrau der hundeschule beauftragt den Kurs zu leiten. Aber ganz ohne Entgelt. Der Kurs war auf 11 Einheiten aufgeteilt. 5 davon wären noch ausständig. Die Trainerin selbst war nur normales Mitglied in der hundeschule.
Welche Rechtsstellung hat nun die Hundeschulde, ist es ein Verein oder nicht.
Zitat:Vereinbart war nur das sie Trainerin in der hundeschule ist und sie den Kurs abhalten. Sie war beauftragte kursgeberin.
Von kostenlos ist da nichts zu lesen und beauftragt wurde sie auch. Also gilt in der Regel das übliche als vereinbart.
Die trainer sind alle ehrenamtlich tätig. Wir extra nochmals auf der hp darauf hingewiesen. Die hundeschule ist ein verein .
Zitat:Wir extra nochmals auf der hp darauf hingewiesen
Das langt aber nicht. Was steht in der Vereinssatzung genau ?
Ein Trainer ist nicht Vorstand.
Nein sie war auch nicht im Vorstand sondern nur ein normales Mitglied im Verein. HaBei dir die Satzung per Pm gesendet.
Möchte mich schon mal für die schnellen Antworten bedanken.
Wenn der Verein fristlos den Trainervertrag mit einem ehrenamtlich tätigen Trainer kündigt, ist die Trainingstätigkeit damit sofort beendet.
Schadenersatz kann der Verein nur fordern, wenn die Kündigung ganz klar im Verhalten des Trainers begründet ist, das darf dann im Zweifel ein Gericht entscheiden.
Okay danke. Damit ist nun klar, dass sie den Kurs nicht mehr weiter geben muss. Aber die nächste Frage wäre, der Trainerin wurde eine Aussage unterstellt, das sie Unwahrheiten gesagt hätte, das aber nicht wahr ist. Die Trainerin hat das niemals gesagt. Jetzt verlangt die hundeschule von ihr Schadenersatz für diese Aussage. Ist das okay? Wie soll sie weiter vorgehen?
Zitat:Jetzt verlangt die hundeschule von ihr Schadenersatz für diese Aussage.
Für eine Aussage allein kann sowieso kein Schadensersatz verlangt werden.
Schadensersatz setzt voraus, dass erstmal ein (finanzieller) Schaden entstanden ist.
Hat die Hundeschule denn durch die Kündigung der ehrenemtlichen Trainerin irgendwelche Mehrkosten?
(Beispiele: Es muss eine bezahlte Ersatztrainerin eingestellt werden. Oder die Hundeschule muss des Kursteilnehmern die Kursgebühren zurückzahlen.)
Wenn die Antwort "nein" lautet, dann kann die Hundeschule nichts verlangen (kein finanzieller Schaden = kein Schadensersatz).
Wenndie Antwort "ja" lautet, dann muss man fragen, wer die Kündigung der ehrenamtlichen Trainerin verschuldet hat.
Wenn die Hundeschule die Trainerin ohne Grund gekündigt hat, oder der Grund für die Kündigung beim Verein liegt, dann kann auch kein Schadensersatz gefordert werden (keine Schuld bei der Trainerin = kein Schadensersatz).
Sollte allerdings die Trainerin selbst (beispielsweise durch vereinsschädigendes Verhalten) die Kündigung provoziert haben, dann kann Schadensersatz gefordert werden - allerdings eben auch nur, wenn der Verein durch die Kündigung Kosten hat, die ohne die Kündigung nicht angefallen wären (siehe oben).
-- Editiert von drkabo am 12.11.2015 16:28
Okay verstehe. Die obfrau hat die Trainerin per Mail gekündigt und hinein geschrieben wegen Vereinsschädigenden verhalten. Dabei war sich die Trainerin keiner schuld bewusst, da sie nichts getan hat. Der Kurs wurde immer ordnungsgemäß durch geführt. Ich war immer dabei.
Die Kurs Teilnehmer werden sicher das Geld zurück haben wollen von den ausständigen Kurs Einheiten.
Die Kurs Teilnehmer sind Vereinsmitglieder?
An wem haben die denn Bezahlt, ich denke die Trainerin welche gar keine ist, hat es Ehrenamtlich getätigt?
Ja die Kurs Teilnehmer sind Vereins Mitglieder und die Trainerin hat die Ausbildung zum trainer aber bei uns in Österreich ist das so üblich, dass angestellte trainer nur Vereins Mitglieder sind. Die Arbeit und Kurse die Gegend werden, sind ehrenamtliche ohne Bezahlung dafür.
Danke für den Link zur Satzung.
Daraus ergibt sich auch das die Sache nicht in de BRD spielt sondern in Österreich. Ä
Hier geht es um deutsches Recht ! In Österreich kann manches ganz anders sein.
Zum Trainerhonorar: In der Satzung habe ich keinen Passus gefunden, dass jemand ehrenamtlich tätig ist. Nichtmal beim Vorstand ist das Vermerkt.
Auch eine Verpflichtung der Mitglieder zu Arbeitsleistungen kann ich nicht entdecken.
Wenn es ausdrücklich einen Auftrag für die Trainingsleistung gab, sehe ich auch keine Pflicht dies ehrenamtlich zu leisten.
-- Editiert von Spezi-2 am 12.11.2015 18:31
Zitat:aber bei uns in Österreich
Diese Information wäre vielleicht hilfreich gewesen.
Dies ist ein Forum für deutsche Rechtsfragen, ich ziehe meine Aussagen daher zurück, da ich mich im österreichischen Vereinsrecht nun mal gar nicht auskenne.
Aso okay verstehe. War dann mein Fehler. Aber trotzdem alle ein herzliches Dankeschön für die Antworten
Und jetzt?
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