Kündigung erhalten – größter Fehler von Arbeitnehmern

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Maximilian Renger: Zum Thema Kündigung – was ist eigentlich der größte Fehler, den Arbeitnehmer machen können, wenn sie eine Kündigung erhalten haben?

Fachanwalt Bredereck: Die Frage wird mir recht häufig gestellt, speziell von Journalisten. Ich sage immer, der größte Fehler ist in dieser Situation nicht sofort zu reagieren. Verständlicherweise ist man zunächst frustriert und enttäuscht über die Kündigung, gerade das ist aber leider sehr hinderlich. Was man braucht, ist ein kühler Kopf, der es einem erlaubt, direkt zu prüfen, wie man wirtschaftlich aus der Kündigung noch Kapital schlagen, sprich eine Abfindung erzielen kann. Dafür ist es eben wichtig, sofort aktiv zu werden, um wichtige Fristen nicht zu versäumen.

Maximilian Renger: Von welchen Fristen reden wir denn dabei?

Fachanwalt Bredereck: Zentrale Frist ist natürlich die von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die ist auch fast allen Arbeitnehmern bekannt. Ohne Erhebung der Kündigungsschutzklage gibt es in der Regel keine Möglichkeit an eine Abfindung zu kommen. In diesem Zusammenhang gilt deshalb also wirklich der Satz „Zeit ist Geld“.

Maximilian Renger: Du sprachst von mehreren Fristen, welche anderen gibt es denn zu beachten?

Fachanwalt Bredereck: Weitaus weniger bekannt als die Dreiwochenfrist ist nach meiner Erfahrung die Möglichkeit, eine Kündigung zurückzuweisen. Die Möglichkeit kann z. B. dann bestehen, wenn ein vom Arbeitgeber Bevollmächtigter gekündigt hat und es etwas mit der Vollmacht nicht stimmt. Eine Zurückweisung muss allerdings unverzüglich erfolgen, das bedeutet regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Tagen.

Maximilian Renger: Wie ist denn aber für einen Laien erkennbar, ob eine Vollmacht nun eventuell fehlerhaft ist?

Fachanwalt Bredereck: Das dürfte tatsächlich in der Regel schwer sein. Deshalb würde ich Arbeitnehmern immer empfehlen, noch am selben Tag, an dem ihnen die Kündigung zugegangen ist, spätestens aber ein oder zwei Tage später, einen Fachmann aufzusuchen, möglichst einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, und die Kündigung von diesem zunächst auf formelle Mängel überprüfen lassen. Sofern solche entdeckt werden, kann man dann nämlich mit einer Zurückweisung der Kündigung bereits wertvolle bezahlte Zeit gewinnen, jedenfalls aber schon mal eine Unsicherheit beim Arbeitgeber hervorrufen, die sich dann auch später in Form einer höheren Abfindung widerspiegeln kann. Daneben muss dann natürlich auch noch Kündigungsschutzklage in die Wege geleitet werden. Wichtig ist mir aber vor allem, auf die Möglichkeit der Zurückweisung hinzuweisen, weil ich immer wieder erleben, dass hier auf Arbeitnehmerseite leider wertvolle Zeit verschenkt wird.

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