Kündigung eines schwerbehinderten Mieters

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Kündigung eines schwerbehinderten Mieters

Hallo,

wie sieht die Rechtslage im folgenden Fall aus:

Es wurde eine Wohnung an ein Rentner-Paar vermietet. Der Ehemann wurde im Laufe des Mietverhältnisses krank und dadurch zu 100% Schwerbehindert, ausserdem hat er das Zeichen "aG" erhalten, was ihn zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Gesundheitlich geht es ihm so, dass er an manchen Tagen auf den Rollstuhl angewiesen
ist, an manchen kann er mit Krücken laufen.

Die Wohnung befindet sich im Erdgeschoss und verfügt über einen eigenen Eingang, so dass die Benutzung mit Rollstuhl möglich ist.

Wie ist die Rechtslage, wenn die Wohnung nun vom Vermieter gekündigt wird. Ergeben sich aus der Schwerbehinderung des Mieters irgendwelche Folgen für die Kündigung?

Angenommen der Mieter war nicht in der Lage eine vergleichbare Wohnung zu finden, die er auf Grund seiner Behinderung hätte nutzen können?

Angenommen die Kündigung war ohne Begründung möglich, weil der Vermieter auch mit im Haus wohnt und dieses nur über zwei Wohnungen verfügt.

Gruss
Freeman

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

36x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Dass ein Mieter die "Härte Karte" zieht ist heut zu Tage quasi schon obligatorisch!
Manchmal reicht es schon, dass die Geranien ein Umzug nicht ohne Verlust der Blätter überstehen würden oder er will nur ein wenig Geld rausschinden!;)
Grundsätzlich steht es ihm natürlich schon frei!
Allerdings sollte er auch des Prozessrisiko berücksichtigen.
"§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters" ist nun mal nicht ohne grund vorhanden.
Im Zweifelsfall wird das Gericht im Rahmen der Räumungsklage Härtegründe berücksichtigen sofern sie stichhaltig sind, ev. eine verlängerte Räumungsfrist zubilligen.

quote:
Angenommen der Mieter war nicht in der Lage eine vergleichbare Wohnung zu finden, die er auf Grund seiner Behinderung hätte nutzen können?

Da, wie schon vorstehend beschrieben, hier mindestens 6 Monate Kündigungsfist bestehen sollte der Mieter jedoch erst mal glaubhaft machen, wieso er keine passende Wohnung gefungen hat!
Das würde mich persönlich auch mal interessieren!

[color=blue]Aber so ähnlich hast Du die Antworten ja auch schon in einemanderen Forum erhalten![/color]

JJ

-- Editiert am 29.05.2009 15:58

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Auch wenn in einem 2-Parteienhaus, in welchem auch der Vermieter wohnt, eine Kündigung ohne Begründung möglich ist, so würde mich vorliegend schon interessieren, warum der Vermieter eigentlich kündigen will. Das dürfte auch den Richter interessieren. Denn im Rahmen einer Härtefallentscheidung muss zwischen dem Interesse des Mieters und dem Interesse des Vermieters abgewägt werden. Daher sollte man das Vermieterinteresse zumindest mal kennen.

Außerdem wurde noch gar nicht gesagt, wie lange die Mieter schon in der Wohnung wohnen ?!

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo,

es ist auch durchaus möglich keine Wohnung in 6 Monaten zu finden, die von einem Rollstuhlfahrer mit zuerkannter Pflegestufe bezogen werden kann.

Da fliegen schon Mal alle Wohnungen mit Treppen vor dem Eingang raus. Viele Vermieter sehen eine auch selbst bezahlte Rolli-Rampe als Schönheitsmangel und wollen sich das nicht antun. Es gibt ja genug normale Mieter.

Die erfolglosen Bemühungen der Suche können durch Aussagen mehrerer Makler belegt werden.

Mieter wohnt seit drei Jahren drin. Ist jedoch erst seit 6 Monaten schwerbehindert. Dem VM war es aber bereits vor Einzug bekannt, dass M an schwerer Krankheit leidet und die Chancen nicht schlecht stehen, dass sich diese verschlimmert.

Den Grund will er nicht nennen! Vermutlich will er sein Gewerbe in der anderen Wohnung ausführen, für das er seit 15 Jahren woanders Räume angemietet hat.

Oder er will einfach mehr Raum für sich und seine Partnerin haben. Momantan hat er eine Wohnfläche von ca. 120 qm. Mit der zweiten Wohnung dazu hätte er zusätzliche 70 qm.

Anderweitig vermietet soll die Wohnung angeblich nicht werden.

Das sind die Zusatzifos, falls es nützlich sein sollte.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wenn jemand eine Wohnung vermietet erfolgt diese i.d.R. um eine Mieteinnahme zu erhalten!
Der Mieter genießt in seiner Wohnung einen hohen Schutz hinsichtlich Kündigung. Die wenigen Ausnahmen die es gibt sind u.a. Kündigung bei Eigenbedarf und 573a.
573a gibt es einzig und allein deshalb, damit der Vermieter, wenn er in seinem 2 Familienhaus, das er auch selbst bewohnt, einen Nörgler, Besserwisser, Querulanten, Dummschwätzer hat oder ihm auch nur die Hemdfarbe der Mieter nicht gefällt , mit diesen nicht bis zum jüngsten Tag unter einem Dach leben muss. Punkt!
Wenn der Vermieter hier offensichtlich die Ruhe im eigenen Haus höher bewertet als die regelmäßige Mieteinnahme, gehe ich mal davon aus, dass hier mehr vorgefallen ist als die im vorhergehenden Thema geäußerten Einlassungen!
In sofern wäre es hilfreich hier mal die komplette Geschichte zu erzählen!

Da kann sich der Mieter auch nicht darauf berufen, dass er das Haus extra ausgesucht hat, weil es eine Zweifamilienhaus ohne Vermieter als Bewohner ist.
Dazu müsste der Vermieter dies schon vertraglich zugesichert haben!
Grundsätzlich besteht bei Privatvermietern halt immer die Möglichkeit das dieser auf die eine oder andere Weise (Eigenbedarf, 573a) sein Eigentum nutzen möchte. Wes dieses Risiko scheut sollte halt nur bei großen Wohnungsbaugesellschaften mieten und selber bei Zeiten Wohneigentum schaffen.

quote:
Dem VM war es aber bereits vor Einzug bekannt,..
Dann wäre es Sache des Mieters gewesen bei der Vertragsgestaltung entsprechende Regelungen zu treffen -> Kündigunsausschluss, etc. ggf. gegen eine angemessene Honorierung.

quote:
es ist auch durchaus möglich keine Wohnung in 6 Monaten zu finden, die von einem Rollstuhlfahrer mit zuerkannter Pflegestufe bezogen werden kann.
Glaub ich nicht! Wo ein Wille ist ist auch ein Weg!
Suchradius erhöhen, Region wechseln und Ansprüche runterschrauben!
VM Rampenbau mit Bürgschaft fur Rückbau vorschlagen, etc.



-- Editiert am 30.05.2009 09:54

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
VM Rampenbau mit Vorkasse...

Davon gehe ich ohnehin aus!. Schließlich ist die Rampe sein Privatvergnügen.
Ich wollte damit nur die Vielzahl der Möglichkeiten andeuten!

Da ich selber in meiner Region den Immobilienmarkt ständig beobachte/lese sehe ich auch, dass es durchaus Privatvermieter und Wohnungsbaugesellschaften gibt, die offensiv mit behindertengerechten Wohnungen werben. Es gibt sie schon und der Markt dafür ist allemal da.
Daher auch:
Wo ein Wille ist ist auch ein Weg! und
Suchradius erhöhen, Region wechseln und Ansprüche runterschrauben!

Aber in dem anderen Thema konnte wir ja schon lesen, dass der TE eher auf den BGH hofft und sich seine eigene kleine Welt zurecht legt.
Klassisches Mieteranspruchsdenken eben!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)

Nörgelnde Mieter? Hm...

Nennt man den folgenden Fall nörgeln eines Mieters?

VM wohnhaft im Obergeschoss hat undichte Wasserleitung. M bemerkt Wasserschaden an der Decke und informiert den VM. Dieser sichert zu sich sofort darum zu kümmern. In den folgenden Tagen wird der Fleck immer größer und größer, VM wird wieder informiert. Fleck breitet sich über die Wände nach unten aus. Wieder Tage später läuft das Wasser in den schächten für die Elektroleitungen runter, es sammelt sich auf dem Boden (ca. 1 cm Wasserstand im Wohnzimmer). VM wird wieder informiert. 5 Tage später platzt die Leitung komplett. Jetzt steht beim Vermieter oben auch das Wasser knöchelhoch. Jetzt wird reagiert und sofort ein Handwerker gerufen und Wasser abgestellt.

Ist übrigens nur ein Fall von mehreren, den ich nennen könnte.

Ein normaler Mensch würde sagen, er läst eigenes Haus verkommen. Richtig das tut er und reagiert erst, wenn er von einem Mangel direkt bedroht ist. Den Schaden hat er gemeldet und abgerechnet aber nicht beseitigt - bzw. "von einem Bekannten machen lassen". Die Wohnung hat noch weitere ca. 30 Mängel, die ihm bekannt sind und bisher nicht behoben wurden - nur Versprechen. Er hat hat kein Geld. Ich weis das, habe deshalb bisher auch die Miete nicht gemindert und rücksicht genommen. Vermutlich war das falsch.

Vermutlich hätte er (und manch andere) hier erwartet, der Mieter hätte lieber das Maul halten sollen, die Mängel verschweigen, damit man bei Auszug ihn dann für das nichtbenennen von Mängeln in Anspruch und Schadensersatz nehmen kann. Denn nennt man Mängel ist man scheinbar ein Nörgler. Nennt man sie nicht, so verschweigt man sie und nimmt dem Vermierter die Möglichkeit sie zu beheben bzw. eine Verschlimmerung zu verhindern. Also was nun?

Daher nun, Termin beim RA (vorher Telefoniert), RSV zahlt, wir gehen durch alle Instanzen und zögern Auszugstermin möglichst weit nach hinten raus, um eine passende neue Bleibe zu finden. Wg. den Mängeln wird Mietminderung durchgesetzt. Muss halt Geld für den Umzug einsparen!

Scheinbar denken hier einige, der VM nehme nur seine Rechte in Anspruch. Gut, das tue ich jetzt auch - in vollem Umfang.

Bis denne.
Und den anderen noch viel Spass im VERmieter Forum. An anderen Stellen bekommt man kompetentere und objektivere Auskunft als Unterstellungen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Bis denne.
Und den anderen noch viel Spass im VERmieter Forum. An anderen Stellen bekommt man kompetentere und objektivere Auskunft als Unterstellungen.

Jetzt trockne mal die Tränchen!
Der Abschiedsschmerz der anderen Forenteilnehmer hier ist schon groß genug :grins: da mußt Du nicht noch weiter in der Wunde bohre!

Mich würde noch interessieren was in den Antworten, die Du bei recht_de erhalten hast denn eher in Dein Weltbild passt?

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
wir gehen durch alle Instanzen und zögern Auszugstermin möglichst weit nach hinten raus, um eine passende neue Bleibe zu finden.

Noch eine Bitte!
Halte uns nach jeder Instanz, die Du verloren hast, auf dem laufenden!
Du Don Quijote des 573 a! :party:



-- Editiert am 30.05.2009 18:59

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 177x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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