Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Fitnessvertrag, Kündigung, Erkrankung, Schwangerschaft, Umzug
4,38 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
8

Krankheit, Umzug, Schwangerschaft - wie kündige ich richtig?

Die meisten Fitnessstudioverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, die sich regelmäßig automatisch um 12 Monate verlängern, wenn nicht rechtszeitig gekündigt wird. Der Fitnessvertrag kann aber auch vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zusätzliche Klauseln, die das Recht zum Kündigen an bestimmte Voraussetzungen knüpfen oder beschränken, sind unwirksam. So hat jetzt der BGH entschieden (Az. XII ZR 42/10).

Dauerhafte Erkrankung

Ein wichtiger Grund kann eine dauerhafte Erkrankung sein, weil die weitere Nutzung der Leistungen des Studiobetreibers bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Fitnessstudio darf zwar ein Attest als Nachweis für die dauerhafte Erkrankung verlangen, welche die dauerhafte Sportunfähigkeit als solche attestiert. Über die konkrete Art der Erkrankung muss jedoch im Attest keine Angaben gemacht werden.

Schwangerschaft

Auch eine Schwangerschaft kann ein wichtiger Grund sein, da die Kundin auf Dauer das Fitnessstudio nicht mehr nutzen kann. Schwangere müssen sich auch nicht darauf verweisen lassen, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird.

Umzug

Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kann der Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann. Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen.

Prüfen Sie die Kündigungsklausel

Wollen Sie vorzeitig aus einem bestehenden Fitnessstudiovertrag aussteigen, überprüfen Sie Ihren Fitnessstudiovertrag auf die darin enthaltene Kündigungsklausel. Unter Umständen ist diese nämlich unwirksam, so dass Sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Erkrankung, Schwangerschaft, Umzug etc.) den bestehenden Fitnessvertrag ohne weiteres außerordentlich kündigen und so vorzeitig aus einem bestehenden Fitnessstudiovertrag rauskommen können.

Um diese Kündigung später nachweisen zu können, sollte diese schriftlich erfolgen und dem Inhaber des Fitnessstudios nachweisbar zugehen. Daher wird empfohlen, die Kündigung per Einschreiben/Rückschein oder durch einen Boten zustellen zu lassen.

Ferner sollte umgehend die eventuell bestehende Einzugsermächtigung im Verhältnis zu Ihrem Fitnessstudio widerrufen werden, um weitere Abbuchungen vom Konto zu verhindern.