frohe Ostern, soweit gläubig
ansonsten guten Tag
Ich habe eine U-V seit Jahren am laufen und will sie kündigen. Der Stichtag ist immer der 1.7. Kündigungsfrist stets 3 Monate.
Heute (Ostersonntag 31.3.) habe ich eine Kündigungsmail geschickt über t-online. Hohe Priorität (was immer das bedeutet) und Lesebestätigunganforderung an die Helvetia, Geschäftsstelle Frankfurt.
Gibt es verlässliche Bedingungen, dass sowas geht oder muss ich mich ggf. Versicherungsbedingungen beugen, in denen vielleicht steht, dass es nur per Brief möglich ist? Können die das ablehnen weil heute Ostersamstag ist und kein "Versicherungsarbeitstag"?
das wäre meine Frage mit Dank an fachkundige Ratgeber
-- Editiert von Feldlerche am 31.03.2018 12:43
-- Editiert von Feldlerche am 31.03.2018 13:09
Kündigung einer Unfallversicherung
31. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2018 | 12:41
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung einer Unfallversicherung
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#1
Antwort vom 31. März 2018 | 13:42
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
Versicherungsbedingungen beugen, in denen vielleicht steht, dass es nur per Brief möglich ist?
Heute, Samstag, der 31.03.2018 ist nicht Ostersonntag. Samstage sind Werktage.
Kündigung per Mail? Da sind die Versicherungsbedingungen wohl ausschlaggebend.
-- Editiert von BudWiser am 31.03.2018 13:51
#2
Antwort vom 1. April 2018 | 21:24
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Kaum anzunehmen das irgendeiner eine E-Mail Kündigung sendet und die gültig ist. Lies deine Bedingungen
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#3
Antwort vom 3. April 2018 | 07:39
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen, evtl. mal anrufen und nachfragen?
Gem. Bedingungen der überwiegenden Mehrzahl der Versicherungen (auch der Helvetia) ist nur Textform erforderlich.
Im Zweifel hapert es nur an der Beweisbarkeit, ob die Kündigung tatsächlich angekommen ist.
Der Samstag ist übrigens kein Hinderungsgrund
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