Kündigung einer Unfallversicherung

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Feldlerche
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung einer Unfallversicherung

frohe Ostern, soweit gläubig
ansonsten guten Tag

Ich habe eine U-V seit Jahren am laufen und will sie kündigen. Der Stichtag ist immer der 1.7. Kündigungsfrist stets 3 Monate.
Heute (Ostersonntag 31.3.) habe ich eine Kündigungsmail geschickt über t-online. Hohe Priorität (was immer das bedeutet) und Lesebestätigunganforderung an die Helvetia, Geschäftsstelle Frankfurt.
Gibt es verlässliche Bedingungen, dass sowas geht oder muss ich mich ggf. Versicherungsbedingungen beugen, in denen vielleicht steht, dass es nur per Brief möglich ist? Können die das ablehnen weil heute Ostersamstag ist und kein "Versicherungsarbeitstag"?

das wäre meine Frage mit Dank an fachkundige Ratgeber

-- Editiert von Feldlerche am 31.03.2018 12:43

-- Editiert von Feldlerche am 31.03.2018 13:09

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Feldlerche):

Versicherungsbedingungen beugen, in denen vielleicht steht, dass es nur per Brief möglich ist?


Heute, Samstag, der 31.03.2018 ist nicht Ostersonntag. Samstage sind Werktage.

Kündigung per Mail? Da sind die Versicherungsbedingungen wohl ausschlaggebend.


-- Editiert von BudWiser am 31.03.2018 13:51

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Kaum anzunehmen das irgendeiner eine E-Mail Kündigung sendet und die gültig ist. Lies deine Bedingungen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen, evtl. mal anrufen und nachfragen?

Gem. Bedingungen der überwiegenden Mehrzahl der Versicherungen (auch der Helvetia) ist nur Textform erforderlich.
Im Zweifel hapert es nur an der Beweisbarkeit, ob die Kündigung tatsächlich angekommen ist.
Der Samstag ist übrigens kein Hinderungsgrund

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen