Hallo zusammen und noch ein frohes neues Jahr.
Folgende Annahme:
Ein langjähriger Mitarbeiter (länger 15 Jahre) eines Vertriebsunternehmens wird ordentlich gekündigt mit der (inoffiziellen) Begründung er sei aufgrund mangelnder Leistung nicht mehr für die Firma'tragbar'.
Der Mitarbeiter ist jedoch wegen einer psychischen Erkrankung (Depressionen, Angstzustände, Burnout) eingeschränkt, d.h. seit Jahren in entsprechender Behandlung - einmal längerer Ausfall wegen Klinikaufenthaltes - sonst nur gelegentliche Arbeitsunfähigkeiten. Aufgrund dessen wurde ihm auch ein Behindertengrad von 30 anerkannt.
Welche Chancen hat der Arbeitnehmer im Fall einer Kündigungsschutzklage? Kann der Arbeitgeber
in dem Fall überhaupt 'ohne weiteres' kündigen?
Ich danke schonmal für die Ausführungen und wünsche
einen netten Jahresstart.
Gruß
cosmo400
Kündigung ein psychisch kranken Mitarbeiters
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst die übliche Frage für den Anfang: gibt es einen verbindlichen Tarifvertrag (etwa mit einer Regelung "älter als 40, länger als 15 Jahre dabei")?
Dann die nächste Frage: gibt es Abmahnungen?
Unabhängig davon ist fristwahrend eine Kündigungsschutzklage einzureichen, einfach, damit Zeit zur Klärung bleibt. Frist hier: 3 Wochen.
wirdwerden
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Die tatsächlichen Kündigungsgründen muss der Arbeitgeber zumindest auf Nachfragen mitteilen, nicht in offiziellen Mitteilungen musst du dich nicht begnügen.
Kündigungen wegen Schlechtleistung sind so einfach gar nicht möglich, wie manche glauben . Kündigung wegen Krankheit ist im Prinzip möglich, unterliegt aber doch durchaus erheblichen Einschränkungen _ zu beiden Fragen beziehungsweise Themen kannst du googeln.
"Einfach so kündigen" ist überhaupt nicht vorgesehen -Kündigungen sollen immer *Ultima Ratio* sein also der letzte Weg.
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Ab einem GDB von 30 kann man bei der Arge einen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Dann muß bei einer Kündigung das Integrationsamt zustimmen.
Ist hier aber leider schon zu spät, weil der Antrag auf eine Gleichstellung, schon bei der Kündigung bei der Arge vorliegen muß.
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"Jürgen"
-- Editiert Juergen703 am 03.01.2014 05:25
Kleine Korrektur: das Jobcenter, ehemals ArGe, wäre hier nicht zuständig. Besser ist in so einem Fall, den Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
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quote:
Besser ist in so einem Fall, den Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
hab ich weiter oben geschrieben das der Antrag auf Gleichstellung schon ein paar Wochen vor der Kündigung bei der ARGE vorliegen muß.
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"Jürgen"
@ Juergen703
Die Korrektur von altona01 bezog sich darauf, dass die ARGE nicht für einen Antrag auf Gleichstellung zuständig ist.
1. gibt es die ARGE gar nicht mehr
und
2. ist die Agentur für Arbeit zuständig (das ist nicht die ARGE)
Entschuldigung,
meinte natürlich die AFA.
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"Jürgen"
Also es gab 2011 mal ein Urteil in Schleswig Holstein, dass psychisch kranke Mitarbeiter trotzdem wegen ihres Verhaltens gekündigt werden können. Trotzdem ist das hier von mehreren Nutzern vorgeschlagene Verhalten nicht verkehrt.
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@karlchen
Wer Vorgesetzte oder Kollegen tätlich angereift, beleidigt (Kündigung aus Gründen des Verhaltens _ außer wahrscheinlich wiederum bei dieser speziellen Störung, bei der das zur Krankheit gehört) , den Betrieb bestiehlt oder dergleichen mehr wird immer gekündigt werden können - steht hier aber nicht zur Debatte.
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