Kündigung durch AG Zeitarbeitsunternehmen

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)
Kündigung durch AG Zeitarbeitsunternehmen

Hallo zusammen,

folgender Fall.

Einstellung bei einer Zeitarbeitsfirma zum 15.11.2016 unbefristeter Arbeitsvertrag.
Seitdem immer in Kunden betrieben tätig.
Jetzt seit 6wochen wegen einer Herzerkrankung krank geschrieben.

Dann folgte erst eine Anfrage bei der Krankenkasse, mit Besuch des Medizinischen Dienstes welcher die Diagnose und AU bestätigte.

Heute dann Kündigung im Briefkasten.

...,.......
Sehr geehrter Herr .....,

hiermit kündigen wir ihnen ihr Arbeitsverhältnisse form- und fristgerecht zum 31.08.2017

Ihre Arbeitspapiere sowie ihre Endabrechnung werden ihnen zum 15.9.2017 zugestellt.


Sollten in diesem Zusammenhang Zeiten, in denen Stunden guthaben durch beantragte und festgelegte Freizeit ausgeglichen werden,mit Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit zusammenfallen, so gilt die Freizeit als genommen, eine Rückübertragung in das Zeitguthaben erfolgt nicht.

Mit freundlichem Gruß

......


Ist das alles so richtig?
Keine Angabe von gründen und den letzten Punkt verstehe ich nicht.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Lg

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Gründe müssen im Kündigungsschreiben nicht genannt sein. Insoweit okay, wenn die K-Frist stimmt.
Der letzte Satz besagt, dass Freizeitausgleich nicht nochmals gewährt wird, sollte AN im beantragten Ausgleichszeitraum krank werden. Entspricht der Rechtslage und unterscheidet sich eben vom Urlaub.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Erstmal sry das ich so lange nicht geantwortet habe aber mein Handy war kaputt und ich kam so nicht ins Internet.

OK da ich ja bereits vorher Krank war und keinen Ausgleich beantragt habe sollte das ja hinfällig sein.


Ich bin jetzt seit dem 12.6 krank geschrieben.
Das Gehalt kommt immer zum 15 eines Monats.

Abrechnung schon immer 1-2 Tage eher.

Jetzt ist noch keine Abrechnung da.
Ich denke persönlich das ich Lohnfortzahlung bis zum 26.7 haben müsste oder sehe ich das falsch?

Mache mir jetzt natürlich Gedanken.
Auf meine Emails antwortet der Arbeitgeber leider nicht, möchte das aber auch nicht telefonisch sondern lieber schriftlich haben.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Vom 12/06/17 + 6 Wochen: da komme ich zum 24.7.
Die Entgeltfortzahlung sollte also beendet sein und du solltest ab 24/07 also Krankengeld erhalten.
Wenn AG dir seit dem 12/06 gar nichts überwiesen haben, wirst du wohl dein Geld via Arbeitsgericht einklagen müssen.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Doch am 17.7 (2Tage zu spät) kam das Gehalt für Juni, naja fast da ich angeblich die Krankenmeldung zu spät eingereicht hatte (Brief wurde sofort versendet kam aber zu spät an), wurde mir eine Woche als Vertragsstrafe abgezogen.

Aber dann müsste ich ja rein theoretisch bis zum 24.7 noch durch den Arbeitgeber den Lohn erhalten.
Zahlungstermin wäre heute.

Ich werde mal abwarten und dann weiter schauen.

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Die Vertragsstrafe ist wo genau geregelt? Was steht da wortwörtlich?
Schließlich kann man als Arbeitnehmer ja auch nicht einfach eine Woche zuhause bleiben, nur weil der Arbeitgeber das Gehalt zu spät überwiesen hat..... :sweat:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe eine Abmahnung erhalten in der stand.


Das ich vom 12-16.6 arbeitsunfähig war, da die Krankenmeldung aber erst verspätet bei denen eingetroffen ist, ich aber laut Arbeitsvertrag am ersten bzw bei unzumutbarkeit am spätestens darauf folgenden Tag vorliegen muss.

Jetzt genauer Wortlaut:
Leider haben sie sich an diese arbeitsvertragliche Absprache nicht gehalten.

Aus diesem Grund beziehen wir uns auf Paragraph 14 ihres Arbeitsvertrages und erheben wegen in entschuldigten Fehlens eine Vertragsstrafe. Folglich wird ihnen die Zeit vom 12.6 bis 15.6.2017 nicht vergütet.
.......


Leider bin ich aber vor kurzem umgezogen und kann seitdem meinen Arbeitsvertrag nicht finden um nachzusehen was unter diesem Paragraphen steht.

Lg

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Abrechnung ist gestern mit der Post gekommen.


Aber leider immer noch kein Lohn Eingang.


Es gibt ja jetzt diese 40€( § 288 bgb) pauschale, diese kann ich ja beim Arbeitgeber einfordern, da das Gehalt nicht am 15 auf dem Konto war.


Bevor ich jetzt rechtliche Schritte einleite, sollte ich ja eine Mahnung schreiben.


Leider habe ich mit so etwas immer etwas Probleme. Kennt jemand eine Internetseite wo man ein Muster bekommt für den offenen Lohn inkl. Der Pauschale?

Suche schon aber finde irgendwie nichts.

So langsam ist es echt nicht mehr toll, muss meine Medikamente holen und ich habe eine Raten Verpflichtung, die jetzt gefährdet ist weil ich nicht pünktlich zahlen kann......


Lg

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
da die Krankenmeldung aber erst verspätet bei denen eingetroffen ist


Wann wurde diese denn zugestellt? Hoffentlich per Einwurfeinschreiben versendet. Lässt sich durch das Arbeitsgericht überprüfen; einfach hingehen und den Rechtspfleger das aufsetzen lassen.

Zitat (von Lastpain):
Aber leider immer noch kein Lohn Eingang.


Krankengeld schon beantragt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lastpain
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

Leider nicht bis dahin war nie ein Problem mit dem Ag.

Allerdings


Ja aber Auszahlung immer zum Monatsende also noch einige Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lastpain):
Ja aber Auszahlung immer zum Monatsende also noch einige Zeit.

Nö die Auszahlscheine der KK müssen 14 tägig bei der Kasse eingehen. Da sollte man schnellstens klären wie die Krankenkasse das handelt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen