Kündigung des Mobilfunkvertrags wegen Auswandern

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
sissibass
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des Mobilfunkvertrags wegen Auswandern

Hallo,

ich habe meinen O2-Mobilfunkvertrag im Juli 2006 abgeschlossen. Im Sommer 2007 habe ich vor auszuwandern.

Meine Frage lautet: Gibt es die Möglichkeit aus dem Mobilfunkvertrag vorzeitig auszusteigen, wenn man auswandert?

Bei Fitnessstudioverträgen geht das, so viel ich weiß, auch. Ich habe bei O2 angerufen. Zuerst meinten sie, dass es gar nicht geht. Auf mein Drängen hin hieß es dann, wenn ich entsprechende Unterlagen (z.B. ausländischen Arbeitsvertrag, Wohnsitzanmeldung/-abmeldung) einreiche, könne man aus dem Vertrag aussteigen. Allerdings kann mir das nicht 100% versprochen werden.

Weiß jemand etwas genaueres darüber? Gibt es Regelungen/Gesetze für solche Fälle?

Vielen Dank im vorraus!

LG
Sissibass

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2 Antworten
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#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo sissibass,


m.W. bedingt ein freiwilliger Umzug ins Ausland kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das heißt also, daß der Vertrag durch Sie bis zum regulären Vertragsende (Juli 2008) auch zu erfüllen ist.

Es gibt aber teilweise die Möglichkeit, die bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Grundgebühren im Voraus zu zahlen und den Vertrag gleichzeitig zum Ende der Laufzeit zu kündigen.

In Einzelfällen wurden m.W. Verträge auch schon aus Kulanz und nach der entsprechenden Zahlung direkt beendet (ist aber rechtlich m.W. ein bißchen kritisch, weil damit ja für eine Leistung kassiert wird, die -wenn auch auf Wunsch des Kunden- nicht mehr zur Verfügung steht).

Wird der Umzug vom Arbeitgeber initiiert (z.B. ausländische Streitkräfte o.ä.), dann besteht i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht, da Sie als Kunde ja nichts für den Umzug können.

Ob und wie weit O2 da mit sich reden läßt, ist aber auf Grund der jeweiligen Einzelfallentscheidung nicht vorherzusagen.

Sie sollten es aber (wenn Sie es nicht schon getan haben) auf jeden Fall vermeiden darauf hinzuweisen, daß der Umzug bereits bei Vertragsabschluß bekannt/geplant war...das nur am Rande. ;)


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

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