Kündigung des Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
sonnenschein2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung des Arbeitsvertrages aus wichtigem Grund

Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag mit Entwicklungs-/Vergütungsplan und Treuevereinbarung:
"Im Gegenzug verzichtet der AN auf sein Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten."
Ich meinte dann, dass man nie weiß was kommt. Als ich ihm sagte, dass ich daher mit dem Verzicht nicht so glücklich bin, meinte er, dass ja die Klausel mit dem "wichtigen Grund" enthalten ist. Wenn z.B. meine Mutter Pflegebefürtig würde, etc.
Da meinte ich zu ihm, dass ich nie wissen kann, wann und wohin meine Freundin muss, da sie aktuell nur einen befristeten Arbeitsvertrag 200 km entfernt von mir hat und ich nicht wissen kann, ob sie (wir leben im Süden) übernommen wird oder sich was neues suchen muss, was dann z.b. in Kiel ist (übertriebenerweise).

Ich nehme an, auch wenn ich guten Draht zu meinem Chef habe (5 Mann-Unternehmen), dass es kein "wichtiger Grund" für meinen Chef (Inhaber) ist, wenn ich aus Beziehungsgründen einen Job in einer anderen Stadt suche um mit meiner Lebensgefährtin zusammen leben zu können!

Hat jmd. einen Rat? Freue mich über jede Hilfe.
Danke
Sonnenschein

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Darf der Arbeitgeber laut Vertrag denn kündigen? Wenn ja, dann ist die Vereinbarung sowieso rechtswidrig, weil der Arbeitnehmer hier benachteiligt wird gegenüber dem Arbeitgeber.
Ich halte die Vereinbarung aber auch so für rechtswidrig, weil hier der Arbeitgeber sich rausnimmt, wann er einen Kündigungsgrund anerkennt und wann nicht.
Sie können davon ausgehen, dass für Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen (BGB §622) greifen.

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#2
 Von 
sonnenschein2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo altna01,
vielen Dank für so eine rasche Antwort.
Die einzige Verpflichtung die ich beim Unternehmen in dieser Treuevereinbarung erkenne ist die, dass der AG der Förderung des AN bzgl. Verantwortung, Aufgaben und Gehalt Sorge zu tragen hat.
In der Treuevereinbarung steht ansich nichts von den Kündigungsrechten des AG. Was ich mich aber Frage ist, ob dann nicht automatisch der Arbeitsvertrag von vor 2 Jahren in kraft tritt. Sozusagen, dass für Sachverhalte (z.B. Kündigungsrechte) welche in der Treuevereinbarung nicht erwähnt wurden dann die vom Arbeitsvertrag von vor 2 Jahren gültigkeit haben. (erster Vertrag bei diesem AG).

Viele Grüße
Sonnenschein

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ist der Arbeitsvertrag befristet?
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag komplett ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit kann es rechtlich nicht geben. Eine solche Vereinbarung wäre nichtig, egal ob der AG ordentlich kündigen kann oder nicht.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist dabei keine Alternative, denn dieses Recht besteht von Gesetzes wegen sowieso für beide Seiten.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonnenschein2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo 1000kleinesachen,
zu deiner Frage:Ich bin mir nicht mal sicher, ob es ein Arbeitsvertrag ist...

Zitat (von 1000kleinesachen):
Ist der Arbeitsvertrag befristet?

Titel des Dokuments lautet: "Treuevereinbarung und Individueller Entwicklungsplan für AN"

"§0 Präambel und Gültigkeit
Die Treuvereinbarung inkl. Entwicklungsplan....Potenzial MA....Planungssicherheit X.
AG verpflichtet sich den MA zu fördern....
Der MA verpflichtet sich im Gegenzug zu entsprechender Treue der X gegenüber.
Die Vereinbarung gilt ab sofort und bis zum 31.12.2017"

Dazwischen sind dann Entwicklungsplan und Vergütungsplan, und weitere unspannende Sachen geregelt. Dann kommt
"§7Treuevereinbarung
Im Gegenzug verzichtet der AN auf sein Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten."


Ich kann dem ganzen Vertrag iwie nirgends zuordnen: Ist es ein Vertrag der Anstelle meines alten Vertrages tritt? Ist es eine Ergänzung zu meinem bestehenden Vertrag? Es steht nix von Arbeitszeiten, Arbeitsort, und restlichem Geschwätz wie Urlaubstage oder so.
Wieso war ich auch nur so scharf aufs Geld ;-(



-- Editiert von sonnenschein2015 am 22.05.2015 08:01

-- Editiert von sonnenschein2015 am 22.05.2015 08:02

-- Editiert von sonnenschein2015 am 22.05.2015 08:04

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
sonnenschein2015
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo flottegabi,

Zitat (von flottegabi):
Gibts denn eine echte "Entwicklung" oder sind das nur Phrasen ?
Üblich ist "Der AG zahlt den Führerschein" der" AN bleibt mind. 2 Jahre."
...
Ist das eine Änderungskündigung oder eine Erweiterung, das sollte schon irgendwo stehen
...
ABER ein Vertrag der dich an die Firma bindet wird der Chef nicht einfach auflösen weil dein Spatzi umzieht. Wenn du SOOO gut zu dem Chef stehen würdes würde der keinen Vertrag machen....!!!


1. Es stehen die Weiterentwicklungsmaßnahmen drin: Schulungen in allen Jahren.
2. Ob es eine Änderungskündigung ist oder eine Erweiterung steht nirgends. Das hör ich zum ersten Mal.
3. Da ich im Gespräch das Thema Umzug/Freundin angesprochen habe, wundert es mich im Nachhinein (ist man immer schlauer) einerseits wieso er sich so sehr freut, dass ich diesen beschissenen Vertrag unterschrieben habe. Planungssicherheit? Ja, und wenn der AN dann unmotiviert durch die Gegend gurkt, weil der aus dem Vertrag die nächste Zeit nicht rauskommt? Da will ich mal sehen wie mein Chef reagiert!
Beste Idee scheint wohl zu sein, offen mit dem Chef zu reden, wenn es soweit ist oder?

VG
Sonnenschein2015


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat:
"Treuevereinbarung und Individueller Entwicklungsplan für AN"

Das ist kein Arbeitsvertrag und ersetzt auch keinen Arbeitsvertrag.
Meiner Meinung nach haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da ja für den aktuellen Zeitraum kein befristeter Vertrag vereinbart wurde, sind Sie automatisch unbefristet eingestellt.
Wie umfangreich waren denn die Schulungen bisher (Tage oder Wochen?), haben Sie da irgendetwas gelernt, was Sie auch außerhalb der Firma brauchen können?

2x Hilfreiche Antwort

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