Hallo, ich habe folgende Frage:
Ein Mietvertrag wird von 2 Personen abgeschlossen die auch im Mietvertrag gleichberechtigt eingetragen sind. Wenn es jetzt Streit zwischen beiden gibt und keiner will ausziehen, wie kann das rechtlich gelöst werden? Was ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden?
Kündigung bei 2 Mietern
7. Dezember 2017
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Frage vom 7. Dezember 2017 | 18:38
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung bei 2 Mietern
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 18:49
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatWas ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden? :
Wenn beide Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben sind beide für die Miet- und NK-Zahlung verantwortlich, selbst wenn ein Mieter auszieht gelten für ihn weiterhin diese Verpflichtungen aus dem Vertrag. Da gibt es nur eine entsprechende Einigung mit allen Beteiligten für eine akzeptable Lösung.
-Nur meine Meinung zu diesem Sachverhalt.-
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 19:19
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4482x hilfreich)
Bei zwei Hauptmietern kann einer alleine nicht kündigen. Es müssen beide zusammen kündigen. Wenn nur einer kündigen will und der andere nicht mitspielt, mmüsste dieser auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden. Wenn die Kündigung nicht gerade zur Unzeit ausgesprochen werden soll, dann würde eine solche Klage auch durchgehen. In der Regel kostenpflichtig für den Prozessverlierer.ZitatEin Mietvertrag wird von 2 Personen abgeschlossen die auch im Mietvertrag gleichberechtigt eingetragen sind. Wenn es jetzt Streit zwischen beiden gibt und keiner will ausziehen, wie kann das rechtlich gelöst werden? Was ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden? :
Wenn erstmal gekündigt wurde, ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung, mit wem er einen neuen Mietvertrag schließt. Das kann einer der ehemaligen Hauptmieter sein, muss es aber nicht.
PS: Ist gibt Sonderregeln, wenn die 2 Personen ein Ehepaar sind.
#4
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 19:31
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
cauchy hat das relevante zusammengefasst.
Wenn es nicht mehr funktioniert und man ist sich einig, dass einer auszieht und der andere bleibt (ist imemr billiger sich selber zu arrangieren, als das Gericht zu bemühen), dann kann man versuchen, mit dem VM eine Enigung zu finden, dass zB den einen Mieter aus dem Vertrag entlässt (dazu müsste der zweite zustimmen), oder mit dem verbliebenen einen neuen MV macht. Wir haben letzteres schon öfter mal getan, war eigentlich ganz OK.
#5
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 20:20
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen Dank für diese Hinweise ...
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