Kündigung bei 2 Mietern

7. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung bei 2 Mietern

Hallo, ich habe folgende Frage:
Ein Mietvertrag wird von 2 Personen abgeschlossen die auch im Mietvertrag gleichberechtigt eingetragen sind. Wenn es jetzt Streit zwischen beiden gibt und keiner will ausziehen, wie kann das rechtlich gelöst werden? Was ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von sinola):
Was ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden?


Wenn beide Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben sind beide für die Miet- und NK-Zahlung verantwortlich, selbst wenn ein Mieter auszieht gelten für ihn weiterhin diese Verpflichtungen aus dem Vertrag. Da gibt es nur eine entsprechende Einigung mit allen Beteiligten für eine akzeptable Lösung.

-Nur meine Meinung zu diesem Sachverhalt.-

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von sinola):
Ein Mietvertrag wird von 2 Personen abgeschlossen die auch im Mietvertrag gleichberechtigt eingetragen sind. Wenn es jetzt Streit zwischen beiden gibt und keiner will ausziehen, wie kann das rechtlich gelöst werden? Was ist, wenn einer von beiden den Vertrag kündigt - ist dann der gesamte Vertrag gekündigt bzw. kann dann ein neuer geänderter Mietvertrag abgeschlossen werden?
Bei zwei Hauptmietern kann einer alleine nicht kündigen. Es müssen beide zusammen kündigen. Wenn nur einer kündigen will und der andere nicht mitspielt, mmüsste dieser auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden. Wenn die Kündigung nicht gerade zur Unzeit ausgesprochen werden soll, dann würde eine solche Klage auch durchgehen. In der Regel kostenpflichtig für den Prozessverlierer.

Wenn erstmal gekündigt wurde, ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung, mit wem er einen neuen Mietvertrag schließt. Das kann einer der ehemaligen Hauptmieter sein, muss es aber nicht.

PS: Ist gibt Sonderregeln, wenn die 2 Personen ein Ehepaar sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

cauchy hat das relevante zusammengefasst.

Wenn es nicht mehr funktioniert und man ist sich einig, dass einer auszieht und der andere bleibt (ist imemr billiger sich selber zu arrangieren, als das Gericht zu bemühen), dann kann man versuchen, mit dem VM eine Enigung zu finden, dass zB den einen Mieter aus dem Vertrag entlässt (dazu müsste der zweite zustimmen), oder mit dem verbliebenen einen neuen MV macht. Wir haben letzteres schon öfter mal getan, war eigentlich ganz OK.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sinola
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

vielen Dank für diese Hinweise ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.