Kündigung als Mieter bei Hausverkauf

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Holger4321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung als Mieter bei Hausverkauf

Hallo wer kann mir einen Rat geben ?
Wir wohnen seit 1990 in einem Reihenhaus zur Miete.Haben nie Probleme mit dem Vermieter gehabt. Vor 18 Jahren versprach er mir in die Hand wir können so lange wie wir wollen zur Miete sein Haus bewohnen.Leider ist vor einem Jahr der Vermieter verstorben und seine Frau will jetzt das Haus verkaufen, weil angeblich finanzielle Probleme da sind.Sie hat uns das Haus zu Kauf angeboten, können uns das aber finanziell nicht leisten. Wir würden aber gerne weiterhin wohnen bleiben. Welche Rechte haben wir, geht das soeinfach nach so langer Zeit ?
Wie sollen wir uns verhalten ?
Gruß Holger

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Wie sollen wir uns verhalten ?


Abwarten und Tee trinken.
Noch ist das Haus nicht verkauft und noch habt Ihr keine Eigenbedarfskündigung.

Mehr als Euch das Haus zuerst anzubieten kann die Ehefrau ja nun nicht tun.



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#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Vor 18 Jahren versprach er mir in die Hand wir können so lange wie wir wollen zur Miete sein Haus bewohnen.
Das ist eben das Problem. Es ist nicht mehr sein Haus, mitnehmen kann eben keiner etwas.
quote:
Wir würden aber gerne weiterhin wohnen bleiben. Welche Rechte haben wir, geht das soeinfach nach so langer Zeit ?

Das ist der Unterschied zwischen Eigentum und Miete!
Ein neuer Eigentümer, der das RH nicht als Investitionsobjekt kauft, sondern weil er es selbst bewohnen will kann euch aufgrund Eigenbedarf kündigen.
Eurer langen Mietdauer wird in sofern Rechnung getragen, dass die Kündigungsfrist 9Monate beträgt!
Weitergehende Rechte gibt es für den Mieter nicht!
Euch das Haus zum Kauf anzubieten war in sofern fair und zweckmäßig!

quote:
Wie sollen wir uns verhalten ?

Den lokalen Wohnungsmarkt im Auge behalten!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Welche Rechte haben wir, geht das so einfach nach so langer Zeit ?

Natürlich, ein Eigentümenr kann mit seinem Eigentum machen was er will.

Ihr habt ein Recht auf 9 Monate Kündigungsfrist und das Recht weiter Miete zu bezahlen.

Eventuell kann man ja überlegen ob beide nicht einen Kompromiss finden.
Die Miete könnte ja teilweise zur Abzahlung des Bankkredites dienen, die Eigentümerin kommt so mit dem Preis entgegen das es passt.
Oder man zahlt statt Kreditraten an die Bank die Raten an die Eigentümerin, so eine Art Miet-Kauf. Die eingesparten Zinsen dienen dann zusätzlich der Tilgung.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Kündigen kann aber erst ein neuer Eigentümer, nachdem er im Grundbuch eingetragen ist. Die Absicht, das Haus zu verkaufen, ist kein anerkannter Kündigungsgrund.

Zu überlegen wäre hier, ob Ihr freiwillig gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung auszieht. Bei Verkauf eines leer stehenden Hauses werden im Regelfall höhere Preise erzielt, so dass beide Seiten davon profitieren können.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf durch den neuen Eigentümer besteht kein Anspruch auf Entschädigung.


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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Holger4321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank für die Infos, Kündigungsfrist beträgt nach 10 Jahren 12 Monate.Werden das beste draus machen

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
... Kündigungsfrist beträgt nach 10 Jahren 12 Monate.
Wirklich! :crazy:

quote:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

3+3+3 sind immer noch 9

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