Kündigung Privatschule Kind darf nicht mehr an Klassenfahrt teilnehmen

9. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung Privatschule Kind darf nicht mehr an Klassenfahrt teilnehmen

Hallo

Ich habe jetzt mein Kind zum Schuljahresende von einer privat Schule abgemeldet. Gründe sind egal nur soviel dazu rennen im Treppenhaus hat eine schriftliche Verwarnung als Folge, prügelnde Mitschüler ( mehrfach vorgekommen) werden nur mündlich ermahnt und bekommen gesagt die sollen sich aus dem weg gehen. Ist nur ein kleiner Grund den Hauptgrund der Kündigung wurde zu lang werden.

Zum eigentlichen Thema:
Habe heute die Kündigungbestätigung bekommen. Dort wurde ich eigentlich nur beschimpft was ich ja noch ab kann da ich mit der Schule dann nix mehr zu tun habe. Aber der letzte Absatz des Briefes hat mich dann geschockt.

Mein Kind darf nun nicht mehr an der Klassenfahrt teilnehmen. Angeblich ist das auch mit dem Schulamt abgesprochen. Habe dort heute leider keinen mehr erreicht muss ich Montag nochmal anrufen.

Meine Frage ist nun, darf die Schule aufgrund meiner Kündigung unser Kind so einfach von der Klassenfahrt ausschließen? Dem ganzen kommt noch hinzu das es eine Klassenfahrt ist die von der Klasse bei einem Radiosender gewonnen wurde.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich weis nicht wie ich das unserem Kind beibringen soll, die freut sich schon das ganze Jahr darauf :(

LG

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wann findet denn die Klassenfahrt statt?

Noch in diesem Schuljahr oder erst im nächsten?

Wenn noch vor den Sommerferien würde ich beim Schulamt anrufen und nachfragen, warum das so ist

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist doch völlig einerlei. Die Frage ist doch, wie die vertragliche Ausgestaltung ist, die wir nicht kennen und ob es pädagogische Gründe oder andere triftige Gründe gibt, dass das Kind nicht teilnimmt.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Warum sollte es einerlei sein?

Falls die Klassenfahrt erst im nächsten Schuljahr stattfinden würde, wäre das Kind zu diesem Zeitpunkt ja nicht mehr Schüler dieser Schule.

Hakelig könnte es wohl sein, dass die Fahrt ein Gewinn ist und keine Pflichtfahrt für die Klassenstufe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals, es geht um die vertragliche Ausgestaltung und um den pädagogischen Hintergrund. Und im nächsten Schuljahr kann ja wohl schlecht sein, da das Kind dann nicht mehr auf der Schule ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Nochmals, es geht um die vertragliche Ausgestaltung und um den pädagogischen Hintergrund.

Richtig.
Wenn das Kind wegen der Kündigung nicht mitfahren dürfte, wäre das kritisch.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kündigung nicht der Hauptgrund ist. Wenn das Kind aus pädagogischen Gründen nicht mitfahren darf (z.B. weil es eine schriftliche Verwarnung ignoriert hat), dann wäre das ziemlich sicher OK.
Also: Erst mal herausfinden, warum genau das Kind nicht mitfahren darf. Dass die Kündigung der Grund dafür ist, ist bislang nur eine Spekulation.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die antworten.
Das sie nicht mitfahren darf ist wegen der Kündigung.

Die Klassenfahrt ist ein Gewinn von einem Radiosender den die ganze Klasse gewonnen hat und findet in 1 woche statt. Vertrag mit der Schule endet Ende Juli

Mit der Schule hat das nichts zu tun das wurde vom Geschäftsführer der Schule so beschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Das sie nicht mitfahren darf ist wegen der Kündigung.

Haben Sie das schwarz auf weiß?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Also die Gründe warum ich gekündigt habe sind das ich mit der Führung der Schule nicht zufrieden bin. Absprachen die zwischen Eltern und lehreren getroffen wurden werden nicht eingehalten. Maßnahmen die abgeschprochen wurden zwischen allen Eltern und der Schulleiterin/ klassenleiterin wurden nicht eingehalten. Diese Klasse ist an der Schule die lauteste und aggressiv ste Klasse an der ganzen Schule. Keiner der Eltern getraut sich auch nur irgendwas zu sagen weil das dann an den Schülern ausgelassen wird. Auch die lehrer ubternehmen , und das schon seit der 5 Klasse, nix dagegen. Es wird einfach hingenommen. In de klasse gibt es schuler die schon zig verweise haben und nix passiert. Und da ich davon ausgehen muss das sich da auch nix andern wird die nächsten Jahre haben wir den Vertrag gekündigt.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Ekberg123):
Danke für die antworten.
Das sie nicht mitfahren darf ist wegen der Kündigung.

quote]

Das hat Ihnen der Schulleiter schriftlich mitgeteilt - oder ist das Ihre Vermutung?

Aufgrund der Dringlichkeit (in 1 Woche) wird Ihnen da wahrscheinlich nur das Schulamt weiterhelfen können, aber auch dort warden Sie den Grund vortragen müssen (VErmutungen helfen da nicht) oder Sie mussten (wenn der Schulleiter uneinsichtiig ist) das vor Gericht (im Wege der einstweiligen Verfügung) durchsetzen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein das hat mir der Geschäftsführer der Schule mitgeteilt in der kündigungsbestätigung

Die Schulleiterin was auch klassenleiterin ist hat bisher nicht auf meine Nachfrage reagiert. Selbst mein Kind weis nichts davon, hab ihr auch noch nichts gesagt

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hast du denn inzwischen mal in den Vertrag geschaut, in die AGBs? Weisst Du, ob das eine pädagogische Maßnahme war? Oder eine disziplinäre Maßnahme? Wenn letzteres, gibt es darüber was Schriftliches oder zumindest einen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 09.06.2017 17:04

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, ist weder pädagogisch noch diziplinare Maßnahme.

Es gibt nichts worauf sich der Ausschluss von der Klassenfahrt bezieht. Keine verwarnungen, verweise usw nix.

Allein nur aufgrund der Kündigung und dem grund meiner kundigund namlich meiner Unzufriedenheit mit der Schulleitung.

Meine Kündigung wurde vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen, es wurde Sachen angesprochen die ich in meiner Kündigung gar nicht erwähnt habe. Desweiteren wurde mir vorgeworfen ich wäre undankbar das mein Kind so freundlich in der 5 Klasse aufgenommen wurde und nur solche Anschuldigungen musste ich mir in dem Brief an den Kopf werfen lassen. Man kann richtig rauslesen das die Kündigung und der Grund der Kündigung nicht genehm ist

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Die eigentliche Frage ist doch:
Du kannst zwar dagegen protestieren, aber wenn das alles nichts nützt, bleibt dir nur übrig das einzuklagen. Und bist dahin ist die Klassenfahrt zuende.
Musst dich also wohl oder übel damit abfinden.

Zitat:
in den Vertrag geschaut, in die AGBs?

Ach komm, das kannst du besser ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

...und in die vertraglichen Gegebenheiten, die AGBs immer noch nicht geguckt?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 09.06.2017 18:05

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich habe weiter oben schon geschrieben das es keine Gründe gibt weder padagogische, noch diziplinare oder rechtliche was den Gewinn der klassenfahrt betrifft,das unser Kind von der Klassenfahrt ausgeschlossen wird.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du kannst zwar dagegen protestieren, aber wenn das alles nichts nützt, bleibt dir nur übrig das einzuklagen. Und bist dahin ist die Klassenfahrt zuende.
Die einstweilige Verfügung wurde doch schon erwähnt, und die kann man auch innerhalb einer Woche bekommen.
Der Sinn einer solchen Verfügung ist ja gerade, dass nicht einfach unveränderbare Fakten geschaffen werden.

Weiterhin sehe ich bei Nichtteilnahme durchaus einen Schadenersatzanspruch (der Tochter wird der Gewinn vorenthalten) und u.U. sogar einen Schmerzensgeldanspruch.
Bedenken sollte man aber noch, dass es in Wirklichkeit auch ganz anders sein kann, sprich: die Tochter hat einiges verheimlicht oder etwas anders dargestellt. Und plötzlich war es doch ein berechtigter disziplinarischer Akt (oder es wird als solcher dargestellt - der Gegenbeweis könnte schwierig werden).

Stefan

PS: Ich würde auch mal darüber nachdenken den Radiosender zu informieren, ich kann mir kaum vorstellen, dass man dort damit einverstanden ist, dass da Kinder quasi aussortiert werden.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde endliich mal in die Vertragsunterlagen und die AGBs gucken.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde endliich mal in die Vertragsunterlagen und die AGBs gucken.
Warum reitest du auf dieser ziemlich unsinnigen Frage herum?

Was soll denn deiner Meinung nach in den Vertragsbedingungen bezüglich Klassenfahrten nach einer Vertragskündigung stehen (und auch noch rechtens sein)?
Und AGB kannst du komplett vergessen, da wären solch' überraschende Klauseln natürlich nicht wirksam (schon mal was von BGB §242 gehört?).

Wenn dann sollte man mal die Bedingungen für den Gewinn anschauen (falls es die gibt), die wären imho viel entscheidender.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist ganz und gar nicht unsinnig. Privatschulen haben (leider) im Vergleich zu öffentlich-rechtlich organisierten Schulen erstaunliche Spielräume. Und wenn dieser Gewinn keine Pflichtveranstaltung ist, wird es eng.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich kann das mit den AGB auch nicht nachvollziehen, denn selbst wenn dort etwas in der Sache verankert wäre, dann würde es als überaschende Klausel unwirklsam sein.

Privatschulen mögen zwar mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung haben, aber hier zeiht dieses Argument nicht.

Das Kind ist noch bis Ende des Schuljahres Teil der Schule und die Schule muss daher dem Kind die gleichen Leistungen zugute kommen lassen wie den Anderen.

Solange hier keine diziplinaischen Maßnahmen in Frage kommen, äre alles andere ein Vertragsbruch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Also nochmal, es gibt weder disziplinarische noch rechtliche (agb's) Gründe unser Kind von der Klassenfahrt auszuschließen.

Einzig und allein die Kündigung ist der Grund. Und wie ich jetzt erst erfahren habe wird die Schule in die unsere Kind das nächste Schuljahr geht als Konkurrenz angesehen.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich kenne zwar nur die Verträge von zwei Privatschulen/Oranisationen. Da wurde sehr genau zwischen Pflichtveranstaltungen nach dem Landesschulgesetz und dem Curicculum der Schule und freiwilligen/zusätzlichen Veranstaltungen unterschieden. Bei letzteren besteht eine Entscheidungsfreiheit der Schule.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
PS: Ich würde auch mal darüber nachdenken den Radiosender zu informieren, ich kann mir kaum vorstellen, dass man dort damit einverstanden ist, dass da Kinder quasi aussortiert werden.


Das erscheint am sinnvollsten in der Kürze der Zeit. Es gibt einen Konflikt zwischen den Eltern und der Schulleitung, der auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Etwas Tränendrüse zur Sippenhaft und vielleicht ruft der Sender mal die Klassenlehrerin an.

-- Editiert von Retels am 10.06.2017 16:55

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Also ich habe heute das Schulamt angerufen und dort wurde mir mitgeteilt das am Tag wo meine Kündigung einging die Schulleiterin was auch zugleich die Klassenlehrerin ist dort angerufen hat und sich erkundigt hat unter welchen vorrausetzungen man unser Kind von der Klassenfahrt ausschließen kann. Unter anderem hat sie dem Schulamt erzählt ich hatte der Schule/Klasse mobbingvorwürfe unterstellt, was aber in kleinster weise stimmt.
Also ist klar das aufgrund unserer Kündigung unsere Kind nicht an der Klassenfahrt teilnehmen darf.

Das radio wo die Klassenfahrt gewonnen wurde habe ich informiert aber leider noch keine Antwort.

-- Editiert von Ekberg123 am 12.06.2017 11:54

2x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein ich habe in der Kündigung nur angemerkt das die zwischen lehren und Eltern besprochene Maßnahmen, was den jungen vetrifft, nicht umgesetzt wurden. Es betrifft ja nicht nur unser Kind sondern mehrere. In kleinster weise wurden von mir mobbing unterstellt, da es kein mobbing gibt.

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der Sachverhalt ist hier zu dürftig, um die Sache zutreffend zu beurteilen. Ich kann mir aber durchaus Fälle vorstellen, in denen der Ausschluss des Kindes von der Klassenfahrt alleine wegen der Kündigung gerechtfertigt ist, wenn es sich bei der Fahrt um keine vom Lehrplan gedeckte Veranstaltung sondern eine "freiwillige" Leistung handelt. In diesem Fall hätte das Kind einen Anspruch auf Teilnahme allein aus dem Vertrag mit der Privatschule. Dabei darf sich in einem Vertragsverhältnis keine Partei widersprüchlich verhalten. Wenn nun die Eltern des Schülers - ich spekuliere hier, denn die Fragestellerin hat ja dazu nichts gesagt - im Rahmen der Kündigung verschiedene Vorwürfe gegen die Klassenlehrerin erhoben haBen (Inkompetenz, Schikane des Kindes, Aufsichtspflichtverletzung, etc.), dann ist es durchaus denkbar, dass die Schule das Kind von einer "freiwilligen" Veranstaltung, die von der Klassenlehrerin betreut wird, auschließen kann.

(Beispiel zur Verdeutlichung: Es gibt eine freiwillige Theater-AG. Die Kündigung erfolgt, weil die AG schlecht ist. Daraufhin darf das Kind an der AG nicht mehr teilnehmen. Würde ich auch für rechtlich zulässig halten.)

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Unter anderem hat sie dem Schulamt erzählt ich hatte der Schule/Klasse mobbingvorwürfe unterstellt, was aber in kleinster weise stimmt.

Also bringt die Schule "offiziell" nicht die Kündigung als Grund vor, sondern die Mobbingvorwürfe. Das macht es für Sie schwierig, denn wenn Sie argumentieren, wegen der Kündigung dürfe das Kind nicht von derKlassenfahrt ausgeschlossen werden, kommt als Antwort, dass man das Kind nicht wegen der Kündigung, sondern wegen der Mobbingvorwürfe ausgeschlossen habe. Und dann liegt der Schwarze Peter wieder bei Ihnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ekberg123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 17x hilfreich)

wir waren heute zu termin im schulamt den wir kurzfristig bekommen haben, aus unserer kündigung geht in keinster weise hervor das wir wegen mobbing gekündigt haben, im gegenteil ist die Kündigungsbestätigigung die wir bekommen haben vom schulamt als "unfassbar" beschrieben worden. Jedenfalls bekommt die Schule jetzt mächtig ärger. Sie hat sich unter angaben von falschen gründen die zustimmung zum Ausschluß geholt.

Nutzt aber meinem Kind nichts, selbst wenn sie mitfahren könnte, könnte ich das nicht ruhigen gewissens tun. Es ist jetzt soweit gekommen das die Klassenlehrerin die gleichen Lügen die sie im Schulamt erzählt hat auch vor der ganzen Klasse erzählt hat.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.240 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen